Betriebsgeheimnis
Trotz freiem Blick vom Fahrgastraum auf den Arbeitsplatz des Lokomotivführers zum Beispiel, gibt es auch und gerade bei den Eisenbahnen Betriebsabläufe, Vorschriften und Dokumente, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. In der Regel erhaltet ihr von euren Ausbildern Information darüber, was zum Betriebsgeheimnisgehört.
Dennoch ist bei Posts auf Social Media, beim Gespräch im Freundeskreis oder der Familie Vorsicht geboten. Auch das Lästern über Kollegen, Ausbilder oder Lehrer ist nicht nur übel.
Es ist zudem kein Kavaliersdelikt und kann im schlimmsten Falle eine Kündigung nach sich ziehen.
Probleme, Sorgen und Zwischenmenschliches können meist gelöst werden. Dafür haben wir für euch vor Ort die JAV als Ansprechpartner.
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