Berufsschule
Tschüss Schulbank? Von wegen.
Jeder Auszubildende muss neben seiner Ausbildung im Betrieb auch die Berufsschule besuchen.
Aber keine Angst. Neben zwei, drei allgemein bildenden Fächern ist der Unterricht berufsspezifisch und damit ein wichtiger Teil eurer Ausbildung.
Euer Ausbildungsbetrieb stellt euch mit Anrechnung von Arbeitszeit für den Berufsschulunterricht frei.
Hierzuzählen auch die Pausen und die Wegezeiten zwischen Betrieb und Schule.
Euer Ausbildungsbetrieb darf euch an Berufsschultagen nicht beschäftigen, wenn der Unterricht vor 9 Uhr beginnt.
Für unter 18-Jährige gelten außerdem die speziellen Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG).
Ein Beschäftigungsverbot besteht zum Beispiel auch - einmal pro Woche - an einem Berufsschultag mit mindestens fünf Unterrichtsstunden á 45 Minuten.
Bei mindestens 25 Unterrichtsstunden an mindestens fünf Tagen während des planmäßigen Blockunterrichtesdarf der Betrieb keine Arbeit von euch verlangen.
Für betriebliche Ausbildungsveranstaltungen von wöchentlich bis zu zwei Stunden darf allerdings die Teilnahme von euch erwartet werden.