Arbeitszeit

Die Zeiten von Dienstbeginn bis Dienstende (abzüglich der Ruhepausen und der Wege zwischen Arbeitsstätte und Wohnung) sind Arbeitszeit. Das beinhaltet alle zur Ausbildung nötigen Tätigkeiten, wie das Anziehen der Arbeitskleidung, eventuelles Reinigen der Arbeitsmittel oder das Führen des Berichtsheftes.
Die wöchentliche Arbeitszeit darf laut Gesetz im Durchschnitt 40 Stunden nicht überschreiten. Die tägliche Arbeitszeit wird dabei im Durchschnitt mit 8 Stunden bewertet.
In einem für euch gültigen Tarifvertrag kann sogar eine niedrigere Arbeitszeit vorgesehen sein.

Auszubildende dürfen in Schichtbetrieben bis zu ihrem 18. Geburtstag höchstens 10 Stunden täglich arbeiten.
Der Dienstbeginn darf dabei nicht vor um 6 (mit vorheriger Anzeige bei der Aufsichtsbehörde 5:30 Uhr), das Dienstende nicht nach 23 Uhr (bei vorheriger Anzeige bei der Aufsichtsbehörde 23:30 Uhr) liegen. Unmittelbar vor dem Berufsschultag endet die Beschäftigung schon 20 Uhr.
Zwischen den Ausbildungstagen haben Lehrlinge bis zu ihrem vollendetem 16. Lebensjahr mindestens zwölf Stunden Ruhe.

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