BR-Wahl 2026

FAQ

Hier beantworten wir euch die meistgestellten Fragen zur BR-Wahl 2026

Wann findet die BR-Wahl 2026 statt?

Die Wahlperiode läuft vom 1. März bis 31. Mai 2026. Genauere Termine legt der Wahlvorstand im jeweiligen Betrieb fest.

Bei der Deutschen Bahn AG findet die Wahl in der Regel vom 05. - 07. Mai 2026 statt.

Bitte informiert euch aber immer bei euren GDL Mitgliedern im Betriebsrat oder direkt beim Wahlvorstand eures Betriebes.

Was ist ein Betriebsrat und wofür ist er da?

Der Betriebsrat ist eure Interessenvertretung bei wichtigen Themen wie der Arbeitssicherheit, Arbeitszeiten, Betriebsvereinbarungen und vor allem kontrolliert er den Arbeitgeber auf Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen. Er hat wichtige Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei fast allen Personalentscheidungen – genau deswegen ist eine starke Interessenvertretung so wichtig.

Wie oft gibt es eine Betriebsratswahl?

In der Regel wird alle 4 Jahre der Betriebsrat neu gewählt. Nur so bleibt er legitim und kann eure Interessen gegenüber der Arbeitgeberin vertreten. Abweichungen können vorkommen, wenn sich die Belegschaft deutlich vergrößert oder verringert. Auch wenn nicht mehr genug Betriebsratsmitglieder da sind, kann es zu Neuwahlen kommen.

Wer darf sich zur Wahl aufstellen lassen?

Prinzipiell jede/r Arbeitnehmer/in ab 18 Jahren mit mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit

GDL-Mitglieder kandidieren grundsätzlich auf eigenen GDL-Wahlvorschlägen für den Betriebsrat. Die dafür notwendigen basisdemokratischen “Vor”-Wahlen innerhalb der GDL fanden in den Ortsgruppenversammlungen bereits 2025 statt. Dabei konnten sich alle interessierten GDL Mitglieder für eine Kandidatur in ihrem Wahlbetrieb aufstellen lassen.

Die GDL unterstützt ihre Mitglieder bei und nach der Wahl bei der Betriebsratsarbeit.

Kann ich als neuer Mitarbeiter schon wählen?

Ja, ab 16 Jahren darfst du bereits deinen Betriebsrat mit wählen. 

Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden. In diesem Fall darf man 2x wählen. Einerseits in dem Betrieb, in dem man angestellt ist und nochmal in dem Betrieb, in dem man entliehen ist.

Wo findet die Wahl statt?

Der jeweilige Wahlvorstand des Betriebes informiert über den Ablauf in deinem Betrieb rechtzeitig per ausgehangenen Wahlausschreiben

Im Betrieb werden an festgelegten und öffentlich bekannt gegebenen Wahlorten Wahllokale eingerichtet, in denen man geheim an der Urne seine Stimme abgeben - also wählen kann.

Für manche Betriebsteile kann der Wahlvorstand auch Briefwahl anordnen. In diesem Fall bekommen die Mitarbeiter dieser Betriebsteile automatisch Briefwahlunterlagen nach Hause gesendet, die dann zurückzusenden sind.

Muss ich mich anmelden, um wählen zu können?

Nein – der Wahlvorstand veröffentlich im Betrieb Wählerlisten. Auf dieser sollte man direkt kontrollieren, ob man auch korrekt aufgeführt ist. Ist man nameltich aufgeführt, ist man wahlberechtigt. 

Ist man nicht aufgeführt, sollte man fristgerecht Einspruch zur Wählerliste beim Wahlvorstand einreichen. Die GDL hilft euch in diesem Fall gerne weiter.

Wenn man dann im Wahllokal wählen geht, wählt ihr geheim, unmittelbar und frei. 

Der Wahlvorstand kontrolliert nur, ob ihr Wahlberechtigt seid - also auf der Wählerliste steht. Ist dies der Fall, bekommt ihr euren Stimmzettel und werdet mit eurem Namen auf der Wählerliste abgehakt. Eure Stimme könnt ihr dann in der Wahlkabine geheim abgeben und dann in der Urne einwerfen.

Was passiert, wenn ich am Wahltag nicht da bin?

Keine Sorge – wenn man an den Wahlterminen nicht persönlich zum Wahllokal an die Urne kommen kann, gibt es die Möglichkeit, vorab Briefwahl zu beantragen. 

Auch hier wird im Wahlausschreiben bekanntgegeben, wie die Briefwahl beantragt werden kann. Die GDL wird ihre Mitglieder ebenfalls darüber informieren.

Beantragt die Briefwahl in einem solchen Falle bitte frühzeitig, damit die Briefe noch fristgerecht hin und her geschickt werden können.

Wie läuft die Wahl ab?

Bei der sogenannten “Listenwahl” werden auf dem Stimmzettel die kandidierenden Wahlvorschlagslisten mit der zuvor ausgelosten Nummer aufgeführt. 

Alle Wahlvorschläge hängen im Betrieb vollständig aus. Hier kann man alle Kandidatinnen und Kandidaten der jeweiligen Liste anschauen.

Auf dem Stimmzettel wird der Name der Liste genannt wie z.B. Liste 1 - “GDL: stark, unbestechlich, erfolgreich” und dazu die ersten zwei Namen der Kandidatinnen und Kandidaten dieser Liste genannt. 

Bei der Wahl kreutzt ihr auf dem Stimmzettel die Liste an, welche ihr unterstützt und im Betriebsrat sehen wollt.

In Betrieben mit “Personenwahl”, kreuzt man einzelne Kandidaten direkt an. Hierzu gibt der zuständige Wahlvorstand detaillierte Erläuterungen über die Menge der abzugebenden Stimmen heraus. Diese Wahlform kommt bei den Eisenbahnen seltener vor. Die “Listenwahl” ist die häufigere Form.

Kann ich während der Arbeitszeit wählen?

Ja - du hast das Recht, dich während deiner Arbeitszeit an der Wahl zu beteiligen und das Wahllokal aufzusuchen. Daran darf dich der Arbeitgeber nicht hindern und er darf dir auch keine Arbeitszeit abziehen.

Gibt es eine Auflistung der Kandidaten?

Ja, alle gültigen Wahlvorschläge werden im Betrieb durch den Wahlvorstand öffentlich ausgehängt. Die GDL informiert dazu ihre Mitglieder gesondert nochmal über die GDL Kandidaten im jeweiigen Betrieb.

Warum stehen auf dem Stimmzettel nur die ersten zwei Namen von einer Liste?

amit die Stimmzettel nicht unendlich lang werden, druckt der Wahlvorstand nur die Nummer des Wahlvorschlages, den Namen des Wahlvorschalges und die ersten beiden Kanidaten auf die Stimmzettel. Dies ist durch die Wahlordnung gesetzlich vorgegeben. 

Der Wahlvorstand muss aber im Vorfeld der Wahlen die vollständigen Wahlvorschlagslisten öffentlich im Betrieb bekannt machen - also aushängen oder allen Mitarbeitern zukommen lassen.

Wer erstellt die GDL-Liste?

Alle GDL Betriebsratskandidatinnen und Kandidaten werden durch die GDL Mitglieder in den Ortsgruppenversammlung für jedes Unternehmen und jeden Betrieb baisdemokratisch und transparent vorab gewählt. Die GDL Mitglieder einer Ortsgruppe legen dadurch per Abstimmung fest, wer für den Betriebsrat kandidieren soll und an welcher Stelle man auf dem Wahlvorschlag steht. Es gibt also kein “Hinterzimmer” wo sowas bestimmt wird - alles findet auf Versammlungen öffentlich statt, an denen alle Mitglieder mitbestimmen können. Später beschließen noch der Bezirk und der Hauptvorstand in ihren Sitzungen, wenn ein Wahlvorschlag aus mehreren Ortsgruppen und/oder Bezirken zusammen entstehen muss. Für die Betriebsratswahlen 2026 fanden diese “Vorwahlen” bereits 2025 statt.

Was bringt mir eine starke GDL Beteiligung im Betriebsrat?

Eure GDL-Betriebsratsmitglieder sorgen dafür, dass sich im Betriebsrat stark - unbestechlich und erfolgreich für eure Interessen eingesetzt und diese durchgesetzt werden.

Nur GDL Betriebsratsmitglieder garantieren euch, dass vor allem GDL- aber auch alle andere Tarifverträge vollumfänglich iumgesetzt werden. Dazu gilt dies natürlich auch für Gesetze und Verordnungen zum Schutz der Arbeitnehmer. Da die GDL vollkommen unabhängig ist, gilt dies auch für unsere Betriebsratskandidaten. 

“stark, unbestechlich und erfolgreich” ist nicht nur ein Slogen für die Wahlen, sondern ist für GDL Betriebsratsmitglieder das Programm für die Zeit nach den Wahlen!

Dazu haben GDL Betriebsratsmtiglieder ein absolutes Vorteil vor z.B. anderen Listen - vor allem soganannten “freien" bzw. "gewerkschaftlosen” Listen. GDL Mitglieder können als Betriebsratsmitglieder auf ein umfrangreiches und enges Netzwerk an Unterstützung zurückgreifen, was bei der Betriebsratsarbeit unheimlich von Vorteil ist. Die GDL bietet Schulungen, Spezialschulungen, Betriebsrätekonferenzen und regemäßige Vernetzung von z.B. Gesamtbetriebsräten und Konzernbetriebsräten an. Dazu findet immer ein eng vernetzer Austausch verschiedenster Betriebsratsmitglieder statt. Dieses enge Netzwerk macht Betriebsräte der GDL besonders stark, was wiederrum allen Arbeitnehmern im Betrieb zugute kommt.

Darf ich als Nicht-Gewerkschaftler wählen?

Ja, absolut! Jede/r Arbeitnehmer:in ab 18 mit Betriebszugehörigkeit kann frei wählen und zwar unabhängig von Gewerkschaftsmitgliedschaft. Eure Stimme zählt für die GDL-Liste, wenn ihr starke Interessenvertretung wollt.

Darf ich als evg-Mitglied die GDL-Liste wählen?

Ja, denn die Wahl ist geheim. Wählt, wen ihr für am besten haltet. Viele evg Kollegen unterstützen bereits die GDL, weil wir konkrete Erfolge für alle Eisenbahner erkämpfen.

Wen kontaktieren bei weiteren Fragen?

Gerne direkt eure GDL Betriebsratsmitglieder oder uns als GDL Ortsgruppe Köln Hbf (hbf@gdl.koeln)