GDL-Bezirk Süd-West

GDL-Bezirk Süd-West | ABMAHNUNG ZURÜCKGEZOGEN - GDL übernimmt Arbeit des Betriebsrats

Der Arbeitgeber DB Regio AG im Wahlbetrieb Saarland Süd (R.5.2) hat eine gegen einen Kollegen ausgesprochene Abmahnung wegen angeblich fehlender „Gesundmeldung“ vollständig zurückgezogen und aus der Personalakte entfernt.

Deutsche Bahn AG | DB Regio AG, WB R.5.2
ABMAHNUNG ZURÜCKGEZOGEN - GDL übernimmt Arbeit des Betriebsrats
 

Der Arbeitgeber DB Regio AG im Wahlbetrieb Saarland Süd (R.5.2) hat eine gegen einen Kollegen ausgesprochene Abmahnung wegen angeblich fehlender „Gesundmeldung“ vollständig zurückgezogen und aus der Personalakte entfernt.
 

Warum? – Weil nach Einschaltung der GDL-Rechtsabteilung sehr schnell klar wurde:
 

  • Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Gesundmeldung.
  • Ein Arbeitgeber-Merkblatt ersetzt kein Gesetz.
  • Regeln zum Verhalten im Betrieb sind mitbestimmungspflichtig und wurden vom Betriebsrat trotz Hinweis der GDL nicht wahrgenommen
  • Wer im genehmigten Urlaub ist, hat keine Arbeitspflicht.
     

Diese Punkte wurden nun durch anwaltliche Unterstützung der GDL gegenüber dem Arbeitgeber eindeutig dargestellt und die Entfernung der Abmahnung verlangt.
 

Hat der Arbeitgeber Angst vor einem rechtskräftigen Urteil?
 

Wenn die eigene Position rechtlich tragfähig wäre, hätte man sie arbeitgeberseitig vor Gericht verteidigt. Stattdessen wurde die Abmahnung umgehend zurückgezogen.
 

Besonders bemerkenswert ist dabei:
Unsere GDL-Fraktion im Betriebsrat hatte den Sachverhalt bereits frühzeitig hinterfragt und Klärung eingefordert. Diese Rückfragen verliefen jedoch im Sande. Der
mehrheitlich EVG-geführte Betriebsrat (Preisträger Ottmar-Schreiner-Mitbestimmungspreis der SPD) hat das Vorgehen des Arbeitgebers nicht kritisch geprüft, sondern faktisch gebilligt und unterstützt, seine Mitbestimmungsrechte nicht wahrgenommen und damit im Ergebnis im Sinne des Arbeitgebers als Steigbügelhalter fungiert. Selbst Maßnahmen, die sich nun als rechtlich nicht haltbar erwiesen haben, wurden vor Ort nicht aktiv hinterfragt oder bekämpft.
 

Umso deutlicher zeigt dieser Fall: Nicht jede Maßnahme des Arbeitgebers ist automatisch rechtmäßig – auch dann nicht, wenn sie vor Ort unwidersprochen bleibt.
 

Das Ergebnis steht fest: Druck wirkt. Recht wirkt. Gewerkschaftsmitgliedschaft in der GDL wirkt.
 

Manchmal werden Regeln aufgestellt, die rechtlich nicht haltbar sind. Erst wenn sich Beschäftigte wehren, wird das sichtbar. Die GDL steht hinter ihren Mitgliedern und sorgt dafür, dass Rechte nicht nur auf dem Papier existieren, sondern unterstützt und durchgesetzt werden.

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