Ab 2026

Einführung eines neuen Vergabeverfahrens für Beförderungsdienstposten

Da sich die Anzahl der aktiven zugewiesenen Beamten in den vergangenen Jahren erheblich verringert hat, wird eine Anpassung der Vergabemethodik von kontingentierten Beförderungsämtern erforderlich.

Die bisherige Praxis, bei der die Vergabe der Kontingente für Höherbewertungen im mittleren Dienst (MD) und gehobenen Dienst (GD) nach den in der Höchstsatzverfügung festgelegten Obergrenzen erfolgte, wird ab 2026 abgelöst und durch ein Planstellenvergabeverfahren ersetzt. 

Das Planstellenvergabeverfahren sieht vor, dass zu Beginn eines jeden Jahres die bewerbungsberechtigten Beamten jeder Laufbahn ermittelt und im Anschluss gleichmäßig nach dem d´hondtschen Verfahren auf fünf Vergabebereiche verteilt werden: „R“ (Regionalverkehr), „F“ (Fernverkehr), „L“ (Logistik), „I“ (Infrastruktur) und „K“ (Konzernleitung/kleine Gesellschaften). 

Nur freie, besetzbare Planstellen werden zur Verfügung gestellt 

Das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) übermittelt monatlich ausschließlich die freien Planstellen der jeweiligen Laufbahnen an einen zentralen Ansprechpartner der Deutschen Bahn AG zur konzerninternen Unterverteilung. 

An der Vergabepraxis in den jeweiligen Wahlbetrieben, an der Planstellenausschreibung sowie am eigentlichen Vergabe-prozess ändert sich nichts. 

Quantitative Anpassung der zulässigen Obergrenzen 

Die GDL-Personalräte begrüßen die Einführung des neuen Verfahrens. Auf die Anzahl der Planstellen hat dieses allerdings keinen Einfluss. Diesbezüglich erfolgt die Regelung durch den jährlich erscheinenden Stellenplan des BEV. Hierbei sieht die GDL allerdings regulatorischen Bedarf bei der quantitativen Anpassung der zulässigen Überschreitung der Obergrenzen für kontingentierte Beförderungsämter.

Aushang 

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