Urlaub
Urlaub gibt es in verschiedenen Varianten. Der Erholungsurlaub ist der wohl bekannteste.
Der Gesetzgeber gönnt Euch wie folgt Erholungsurlaub:
- min. 25 Werktage (21 Arbeitstage) bis zum 18. Lebensjahr
- min. 24 Werktage (20 Arbeitstage) ab dem 18. Lebensjahr.
Mit Werktagen sind im Allgemeinen Montag bis Samstag gemeint. Arbeitstage hingegen Montag bis Freitag.
Für den Bildungsurlaub gibt es allerdings kompliziertere Regelungen. Denn der ist von Bundesland zu Bundesland völlig verschieden. Während zum Beispiel Sachsens Gesetze keinen Bildungsurlaub kennen, gibt es im benachbarten Sachsen-Anhalt bis zu fünf Tage Weiterbildung mit Anrechnung auf die Arbeitszeit. Bindend ist hierbei der Sitz des Unternehmens.
Sonderurlaub ist Arbeitsbefreiung und muss, auch wie der Bildungsurlaub, extra beantragt werden.
Der Ausbildungsvertrag verweist meist auf einen Tarifvertrag. In dem können euch sogar günstigere Ansprüche zugesprochen werden.
Eure Urlaubsplanung sollte aber nicht eurer Ausbildung im Wege stehen. An bestimmten Ausbildungsabschnitten kann euch der Ausbildungsbetrieb daher Urlaub versagen. Urlaubsverbot gibt's auch während derBerufsschulzeit.
Krankheit oder Urlaub? Werdet ihr während Eures Urlaubs krank, werden euch diese betreffenden Tage gutgeschrieben.
Apropos gut schreiben. Urlaub mit ins nächste Jahr nehmen - zum Beispiel eben wegen Krankheit - ist möglich. Hierbei sollte der Resturlaub allerdings schnellstmöglich abgegolten werden.
In diesem Sinne: Schönen Urlaub!
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