Freistellungen
Für die eigene Eheschließung, den eigenen Umzug/die Gründung des ersten eigenen Haushaltes oder die Geburt des eigenen Kindes könnt ihr mitunter von der Arbeit - nicht jedoch von der Berufsschule - freigestellt werden.
Auch für weniger erfreuliche Ereignisse kann es eine Arbeitsbefreiung geben.
So zum Beispiel beim Verlust eines engen Verwandten.
Der für euch und euren Ausbildungsbetrieb gültige Tarifvertrag regelt Grund und Dauer einer möglichen Arbeitsbefreiung.