Arbeits- und Wegeunfälle
Der Arbeitsunfall passiert während einer versicherten Tätigkeit. (vgl. § 8 SGB VII)
Die "Klassiker" der Arbeitsunfälle bei der Eisenbahn sind zum Beispiel das Umknicken oder Stolpern im Gleisbereich oder ungenügende Trittsicherheit beim Ausstieg aus Fahrzeugen.
Der Wegeunfall ist kein Arbeitsunfall, ist aber dennoch so versichert.
Er umfasst den direkten und sinnvollen Weg zwischen Haustür und Arbeit. Weicht ihr wegen einer Fahrgemeinschaft - mehrere Kollegen nutzen für den Arbeitsweg ein Auto - vom Weg ab, bleibt euer Versicherungsschutzerhalten.
Dauert die Abweichung, zum Beispiel wegen eines "schnellen" Einkaufs bis zu zwei Stunden, seid ihr bei der Rückkehr zum eigentlichen Arbeitsweg wieder versichert.
Versicherungsträger sind Berufsgenossenschaften und Unfallkassen (für die uns ist das die UVB).
Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall informiert ihr umgehend euren Ausbildungsbetrieb.
Notfalls ist der Besuch des sogenannten Durchgangsarztes ("D-Arzt") oder einer Klinik nötig.
Dort sagt ihr gleich am Empfang Bescheid, dass es sich um einen Arbeits- oder Wegeunfall handelt.
Das erspart euch mitunter unnötiges Warten und gelangweiltes Zeitschriften lesen.
Bleibt nur noch zu hoffen, dass ihr diese Informationen nicht braucht.