Aktuelle Informationen

 

Mehr Mitglieder profitieren vom Tarifabschluss durch teilweise Abbedingung des Tarifeinheitsgesetzes 

Ein zentrales Ergebnis des Tarifabschlusses ist die teilweise Abbedingung des Tarifeinheitsgesetzes (TEG).

Für viele Mitglieder bedeutet dies ganz konkret:

  • GDL-Tarifverträge können schrittweise auch in Betrieben angewendet werden, in denen die GDL vermeintlich nicht die Mehrheitsgewerkschaft ist.
  • Dadurch profitieren deutlich mehr GDL-Mitglieder von zentralen Verbesserungen des Tarifabschlusses.
  • Die Regelung gilt insbesondere für wichtige tarifliche Bereiche wie Entgeltbestandteile, Arbeitszeit-Soll und Urlaubsregelungen und damit die Kernmaterie der Tarifverträge

Die Vereinbarung sorgt damit dafür, dass der Anwendungsbereich der GDL-Tarifverträge deutlich erweitert wird und mehr Mitglieder – auch in sogenannten Minderheitsbetrieben – tatsächlich von den erzielten Tarifverbesserungen profitieren.

Damit wird ein wichtiges Ziel erreicht: Die tarifpolitischen Erfolge der GDL kommen in Zukunft einer größeren Zahl von Mitgliedern unmittelbar zugute.

 

Informationen zum Wechsel in die GDL-Tarifierung:

Ab 31.07. Nachmittag wird der Entgeltrechner in “MeineDB” aktualisiert sein. So sind dann auch die ab 01.08. geltenden GDL-Entgelte eingepflegt. 

Für die Tarifbindungserklärung gibt es nun ein zwischen GDL und DB abgestimmtes Online-Formular. Die technische Umsetzung auf “MeineDB” ist noch nicht ganz abgeschlossen. Zwischen 01. und 15.08. wird das dann aber möglich sein. 

Bis 30.09. muss man es gemacht haben. Dazu muss die GDL-Mitgliedschaft nachgewiesen werden.

Falls euch noch jemand über den Weg läuft, der eintreten will: Zum 1.9. muss man Mitglied sein, um für 2027 in den GDL-Tarif zu wechseln. 

Im Jahr 2027 gelten dann schon die GDL-Lohntabellen und der Fahrdienstuntauglichkeitstarifvertrag. 

Ab dem Jahr 2028 greifen dann erst die Zuschläge, die Urlaubswahlmodelle und die sogenannte besondere Teilzeit.

Die GDL-Lohntabellen basieren 2027 für Nichtschichtarbeiter auf 38h pro Woche und für Schichtarbeiter auf 36h pro Woche (2028 auf 35,5h und 2029 dann auf 35h). Aber dies wird im Entgeltrechner ja abgefragt.

In den beiden PDF-Dateien  -  “Handhabung_TEG-Wechsel” & “Nachweis_GDL-Mitgliedschaft”  -  wird alles nochmal erklärt. Hier noch eine Wegbeschreibung


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