Aktuelle Informationen

 

Mehr Mitglieder profitieren vom Tarifabschluss durch teilweise Abbedingung des Tarifeinheitsgesetzes 

Ein zentrales Ergebnis des Tarifabschlusses ist die teilweise Abbedingung des Tarifeinheitsgesetzes (TEG).

Für viele Mitglieder bedeutet dies ganz konkret:

  • GDL-Tarifverträge können schrittweise auch in Betrieben angewendet werden, in denen die GDL vermeintlich nicht die Mehrheitsgewerkschaft ist.
  • Dadurch profitieren deutlich mehr GDL-Mitglieder von zentralen Verbesserungen des Tarifabschlusses.
  • Die Regelung gilt insbesondere für wichtige tarifliche Bereiche wie Entgeltbestandteile, Arbeitszeit-Soll und Urlaubsregelungen und damit die Kernmaterie der Tarifverträge

Die Vereinbarung sorgt damit dafür, dass der Anwendungsbereich der GDL-Tarifverträge deutlich erweitert wird und mehr Mitglieder – auch in sogenannten Minderheitsbetrieben – tatsächlich von den erzielten Tarifverbesserungen profitieren.

Damit wird ein wichtiges Ziel erreicht: Die tarifpolitischen Erfolge der GDL kommen in Zukunft einer größeren Zahl von Mitgliedern unmittelbar zugute.

 

Informationen zur Anwendung (Wechsel) werden noch bekannt gegeben!


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