Tarifeinheitsgesetz (TEG)
Teilabbedingung kommt!
In den vergangenen Tagen sind vermehrt Darstellungen verbreitet worden, die den Eindruck erwecken sollen, Dritte hätten
Einfluss darauf, ob GDL-Mitglieder von den durch die GDL ausgehandelten Tarifverträgen profitieren können. Das ist schlicht falsch!
Die Anwendung der tarifvertraglichen Regelungen ist ausschließlich zwischen den Tarifvertragsparteien – also der GDL und der DB AG – verbindlich vereinbart worden. Diese Vereinbarungen gelten und entfalten ihre Wirkung unabhängig davon, welche Auffassungen oder Interessen andere Organisationen vertreten.
Bereits ab Beginn des kommenden Jahres können die GDL-Mitglieder von den Tabellenentgelten ihres Tarifvertrages partizipieren. Ab 2028 betrifft die Abbedingung weitere Entgeltregelungen sowie ausgewählte Arbeitszeitregelungen und somit wesentliche Regelungen der GDL-Tarifverträge.
Für GDL-Mitglieder bedeutet das konkret: Wer Mitglied der GDL ist, kann auch in Betrieben, in denen bislang vermeintlich andere Mehrheitsverhältnisse bestanden haben, die teilweise Anwendung der GDL-Tarifverträge beanspruchen. Dies kann nicht verhindert werden!
Ein Mitwirken von Dritten ist ausschließlich für die Umsetzung des Zählverfahrens zur Feststellung von Mehrheiten im Betrieb notwendig.
Wer etwas anderes behauptet, hat keine Kenntnisse über die Inhalte des Tarifabschlusses und versucht offensichtlich die Eisenbahnerinnen und Eisenbahner zu spalten.
