Ostdeutsche Instandhaltungsgesellschaft mbH
Tarifabschluss für die Werkstätten
Am 30. Oktober 2025 konnten in Berlin die Tarifverhandlungen für die Ostdeutsche Instandhaltungsgesellschaft mbH (ODIG) erfolgreich abgeschlossen werden. Eine gut vorbereitete und einigungsbereite Arbeitgeberseite machte einen zügigen und werthaltigen Tarifabschluss möglich. Klassische Entgelterhöhungen waren nicht Gegenstand der Verhandlungen. Diese werden, wie sie im KoRa-ZugTV NETINERA vereinbart sind, automatisch auf die ODIG übertragen.
Wesentliche Ergebnisse waren daher:
- Absenkung der Arbeitszeit: Ab 1. Januar 2026 beginnt die Absenkung der Arbeitszeit. Sie sinkt von derzeit durchschnittlich 39 auf 38,5 Stunden pro Woche. Es bleibt im kommenden Jahr betrieblich bei der 39-Stunden-Woche, für die aber ein anteilig höheres Entgelt gezahlt wird. Ab 1. Januar 2027 sinkt die Arbeitszeit um eine weitere halbe Stunde auf durchschnittlich 38 Stunden pro Woche.
- Für die Arbeitnehmer in regelmäßiger Schichtarbeit sinkt die Arbeitszeit ab 1. Januar 2028 jährlich um je eine Wochenstunde, bis im Jahr 2030 die durchschnittliche 35-Stundenwoche erreicht wird – durchweg bei gleichbleibendem Entgelt.
- Wahlrecht Arbeitszeit: Ab 1. Januar 2027 können Arbeitnehmer eine höhere persönliche durchschnittliche Soll-Arbeitszeit wählen (maximal 40 Wochenstunden). Bei einer Erhöhung steigt das Entgelt zeitanteilig.
- Zusatzurlaub für Nachtarbeit: Ab 1. Januar 2026 besteht Anspruch auf Zusatzurlaub für Nachtarbeit. Pro Arbeitsstunde zwischen 22 und 6 Uhr, ab 2027 zwischen 20 und 6 Uhr, werden zusätzlich vier Minuten Arbeitszeit gutgeschrieben, wodurch weitere Urlaubstage generiert werden.
- Wahlmodell Urlaub: Im kommenden Jahr gibt es keine Veränderungen. Ab 2027 wird das dreitägige Wahlmodell abgeschafft. Das sechstätige Wahlmodell bleibt bestehen. Wird dieses Modell gewählt, erfolgt ab dem übernächsten Jahr keine Entgeltkürzung mehr, sondern es wird im Durchschnitt eine Wochenstunde mehr gearbeitet.
Der Tarifabschluss steht noch unter dem Zustimmungsvorbehalt der GDL-Tarifkommission und der arbeitgeberseitigen Beschlussgremien.
