Deutsche Bahn AG
Keine Wahloption trotz Schichtarbeit? Musterschreiben der GDL nutzen!
In bewusster Falschanwendung der Schichtarbeiter-Definition verweigert die DB zahlreichen GDL-Mitgliedern tarifliche Rechte. Deshalb gilt: Mit den Musterschreiben der GDL umgehend Widerspruch einlegen!
Ein weiteres Mal zeigt die Deutsche Bahn ihr wahres Gesicht, indem sie zahlreichen GDL-Mitgliedern die ihnen zustehenden tariflichen Errungenschaften verwehrt – und sogar in den Betrieben, in denen die GDL-Tarifverträge vom Arbeitgeber angewendet werden.
So verwundert es nicht, dass der selbsternannte „beste Arbeitgeber“ trotz Sanierungsprogramm „S3“ beispielsweise für zweifelhafte Führungskräftetagungen und befremdliche Tanzeinlagen Geld verschleudert, jedoch für die Eisenbahner an der Basis nicht einmal die tarifvertraglichen Einigungen zur Anwendung bringen möchte. Natürlich unter vorgehaltener Hand, um Kosten zu minimieren. Anders ist es nicht zu deuten, dass dieser tolle Arbeitgeber beispielsweise bei Disponenten, Gruppenleitern und Ausbildern die Schichtarbeit stumpf verneint. Die DB AG zeigt mit diesem Verhalten wieder einmal auf, dass es ihr offenkundig darum geht, die GDL-Mitglieder zu spalten und die Einheit mit Blick auf die vor uns liegenden Aufgaben zu unterlaufen!
Die DB wendet die Definition, wer als Schichtarbeiter gilt, bewusst falsch an. Es werden Quotierungsregelungen angewendet, die sich weder aus dem Vereinbarten noch aus dem Tarifvertrag oder der Rechtsprechung ergeben. Regelmäßigkeit definiert der Arbeitgeber so eng, dass möglichst viele Arbeitnehmer von der Arbeitszeitverkürzung ausgeschlossen werden; darunter vor allem Ausbilder und Disponenten.
Da die GDL-Mitglieder, die der Arbeitgeber fälschlicherweise nicht als Schichtarbeiter sieht, nicht einmal das Formular für die Wahl zum Arbeitszeit-Soll erhalten haben, fordert die GDL dazu auf, die Musterschreiben der GDL zu nutzen, die bei den Betriebsräten abrufbar sind. WICHTIG: Die Wahlentscheidung muss in Schriftform und bis zum 30. Juni 2025 erfolgen! Die Schriftform setzt eine eigenhändige Originalunterschrift auf dem Musterschreiben voraus.
Die GDL-Betriebsräte unterstützen Euch bei der Umsetzung!