Wettbewerbsbahnen
Jetzt Wahlentscheidung treffen!
Mit dem Beginn der Arbeitszeitabsenkung wird bei den Wettbewerbsbahnen ein Wahlmodell eingeführt, das es den Arbeitnehmern ermöglicht, ihre Arbeitszeit für mehr Entgelt zu erhöhen. Aber wie bei jedem Wahlmodell ist es wichtig, auf die Einhaltung der Fristen zu achten. Also: Frist einhalten und jetzt zwischen mehr Freizeit und mehr Entgelt wählen!
Die schrittweise Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit ohne Entgeltreduzierung für Schichtarbeiter ist eine der wesentlichen Errungenschaften der Tarifrunde 2023/2024. Bei den Wettbewerbsbahnen beginnt die Arbeitszeitverkürzung im Jahr 2026 – beziehungsweise ab 2025 bei den Unternehmen des NETINERA-Konzerns, bei der MEV und FairTrain.
Zum 1. Januar 2026 sinkt die Referenzarbeitszeit bei den meisten Unternehmen auf 37 Stunden pro Woche ab. Dort, wo bisher für ein höheres Entgelt noch 39 Stunden pro Woche gearbeitet wurde, sinkt die Arbeitszeit auf 38 Stunden pro Woche – auch hier bei gleichem Entgelt, versteht sich!
Mit dem Beginn der Arbeitszeitabsenkung wird bei den Wettbewerbsbahnen ein Wahlmodell eingeführt, das es den Arbeitnehmern ermöglicht, ihre Arbeitszeit für mehr Entgelt zu erhöhen. Für jede Wochenstunde, um die die Arbeitszeit erhöht wird, steigt das Entgelt um zirka 2,7 Prozent.
Wie bei jedem Wahlmodell ist es wichtig, auf die Einhaltung der Fristen zu achten. Diese endet für die Wahlentscheidung für das Kalenderjahr 2026 am 31. Dezember 2024. Das Gleiche gilt nun auch für die bestehenden Urlaubswahlmodelle, mit denen GDL-Mitglieder sechs zusätzliche Tage Erholungsurlaub beanspruchen können.
Was passiert, wenn keine Wahlentscheidung für das Jahr 2026 getroffen wird? Sollte keine Wahlentscheidung getroffen werden, wird die Arbeitszeit zum 1. Januar 2026 automatisch abgesenkt. Wer eine höhere Arbeitszeit wählen möchte, sollte deshalb darauf achten, fristgerecht seine Wahlentscheidung zu treffen und beim Arbeitgeber einzureichen.
Üblicherweise genügt die Textform (keine Unterschrift), um den Arbeitgeber über die Wahlentscheidung zu informieren. Dazu zählen auch die elektronischen Abfragen, die die Arbeitgeber durchführen.
Also: Frist einhalten und jetzt zwischen mehr Freizeit und mehr Entgelt wählen!