GDL-Bezirk Süd-West
GDL-Bezirk Süd-West | Erstellung und Herausgabe der Jahresschichtpläne vlexx GmbH
Die GDL wurde darüber informiert, dass es zu Irritationen und Problemen bei der Erstellung und Herausgabe der Jahresschichtpläne bei der vlexx GmbH gekommen ist.
Erstellung und Herausgabe der Jahresschichtpläne
NETINERA - vlexx GmbH
Die GDL wurde darüber informiert, dass es zu Irritationen und Problemen bei der Erstellung und Herausgabe der Jahresschichtpläne bei der vlexx GmbH gekommen ist.
Individuelle Änderungswünsche sollen Berücksichtigung finden
Die GDL hat hierzu zügig einen sachlichen Austausch mit der Arbeitgeberseite und dem Betriebsrat der vlexx GmbH aufgenommen. Hintergrund der entstandenen Probleme bei der Herausgabe der Jahresschichtpläne war neben der Erstellung und Prüfung, dass kurz vor Fristende zur Herausgabe noch erheblicher Anpassungsbedarf entstanden ist. Neben notwendigen Änderungen, die hierbei vorzunehmen waren, sollten noch umsetzbare Änderungswünsche aus dem Kollegenkreis eingearbeitet und berücksichtigt werden.
Änderungen auf ein geringes Maß begrenzt
Zielstellung des Arbeitgebers und des Betriebsrats war demnach, dass die Pläne einerseits gründlich und anderseits unter bestmöglicher Berücksichtigung der Wünsche der Beschäftigten erstellt und veröffentlicht werden. Jedoch soll durch die Fristverzögerung keinem Mitarbeiter ein Nachteil entstehen. Einerseits werden die Änderungen auf ein möglichst geringes Maß begrenzt. Sollte es dennoch zu Eingriffen durch Änderungen in bereits zugesagte Freizeit kommen, bitten wir, diese auf betrieblichem Weg gütlich zu klären – hierfür steht der Betriebsrat unterstützend zur Verfügung. Sollte eine Klärung in solchen Fällen über diesen Weg nicht möglich sein, so steht der GDL Bezirk Süd-West zusätzlich unterstützend zur Verfügung.
Vermeidung von zukünftigen Fristverzögerungen
Für die zukünftige Planung hat die GDL bereits Lösungsvorschläge eingebracht, um nochmalige Fristverzögerungen zu vermeiden. Einerseits sollten Arbeitgeber und Betriebsrat einen verbindlichen Fristkalender vereinbaren, wann welche Schritte der Planung erstellt und zur Prüfung vorgelegt werden. Auch sollten mögliche Mitarbeiterwünsche mit einer Vorlauffrist und mit einer Priorisierung erfolgen, damit diese schon im Zusammenhang der Erstellung der Pläne – und eben nicht erst im Nachgang – im Sinne der Kollegen berücksichtigt und eingearbeitet werden können.