DB RegioNetz Verkehrs GmbH und DB RegioNetz Infrastruktur GmbH

Fünf Richtige – für den Aufsichtsrat wählen!

Bei der Aufsichtsratswahl 2025 im Bereich der DB RegioNetz Verkehrs GmbH (RNV) und der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH (RNI) sind einige Besonderheiten zu beachten.

Im Zusammenhang mit der Aufsichtsratswahl 2025 im DB Konzern sei auf die Besonderheiten bei der DB RegioNetz Verkehrs GmbH (RNV) und der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH (RNI) hingewiesen. Dies betrifft die Betriebe Westfrankenbahn, Südostbayernbahn, Kurhessenbahn, Erzgebirgsbahn/Thüringer Bergbahn und die Zentrale.

In diesen Bereichen handelt es sich betriebsverfassungsrechtlich um sogenannte Gemeinschaftsbetriebe. Dort besteht das Recht, jeweils „über Kreuz“, also auch für den anderen (Gemeinschafts-) Betrieb zu wählen – demgemäß für den Infrastruktur- wie auch den Eisenbahnverkehrsbereich. Hinzu kommt noch das Wahlrecht für den DB Konzern.

Konkret hat jeder Eisenbahner, der wahlberechtigt ist, in den genannten Betrieben bei der Aufsichtsratswahl DB AG dann in Summe fünf Stimmen zu vergeben. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

  1. Gewerkschaftsvorschlag RNI,
  2. Arbeitnehmervorschlag RNI,
  3. Gewerkschaftsvorschlag RNV,
  4. Arbeitnehmervorschlag RNV sowie
  5. Delegiertenvorschlag DB Konzern.

In der Aufsichtsratswahl 2025 können Arbeitnehmer erstmals mit denselben Stimmanteilen gleichberechtigt (paritätisch) die Unternehmenspolitik der DB RegioNetz mitgestalten!

Die GDL-Kandidaten weisen an dieser Stelle noch einmal auf die Wichtigkeit dieser Aufsichtsratswahl hin und werben für alle fünf Stimmen. Denn nur wer wählen geht, kann seine berechtigten Interessen vertreten lassen – durch seine GDL-Kandidaten!

Deshalb: fünf Richtige wählen!

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