Erschwerniszulagen für Beamte

Beamte erhalten bei Vorliegen der Voraussetzungen Erschwerniszulagen nach der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV). Die in der EZulV abgebildeten Zulagen sind abschließend. Das bedeutet, alles was hier nicht normiert ist, gilt besoldungsrechtlich nicht als Erschwernis.

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