Beamte erhalten bei Vorliegen der Voraussetzungen Erschwerniszulagen nach der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV). Die in der EZulV abgebildeten Zulagen sind abschließend. Das bedeutet, alles was hier nicht normiert ist, gilt besoldungsrechtlich nicht als Erschwernis.
Download: PDF aus Print-Ausgabe
Mehr zum Thema 'Beamte'
Beamte: Änderungen bei der Arbeitszeitanrechnung
Lokomotivführerbetriebsinspektor: Wegfall der Kontingentierung