Bayern
DB Cargo AG - GDL-Fraktion im Betriebsrat C9 +++ evg unterstützt Verschlechterungen
DB Cargo befindet sich in einem desolaten Zustand. Das sieht jeder, der mit dem Unternehmenszweck Güter zu transportieren, beschäftigt ist. Es fehlt an Personal, an Fahrzeugen, an Zuverlässigkeit und Qualität. Nicht aber an markigen Sprüchen und Visionen. Schuld an der Misere sollen offenbar die Lokführer sein, die auch noch das Privileg besitzen, nach ihrer Arbeit zu ihren Familien nach Hause gehen zu können. Damit soll nach den Vereinbarungen von evg, DB Cargo und ihres Geheimbetriebsrates in Mainz künftig Schluss sein.
In bekannter Eintracht wurde vereinbart, dass die Lokführer die Zeche für das Missmanagement der vergangenen Jahre zahlen werden. Nach ihren Veröffentlichungen habe die evg aber nicht etwa Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen der Lokführer zugestimmt, sondern vielmehr die Bestandspersonale geschützt. Getreu dem Motto „Wir hätten es für Euch auch schlimmer machen können...“ dürfen diese froh sein, dass die nun vereinbarten Arbeitsbedingungen im Moment nur künftige Kolleginnen und Kollegen treffen sollen. Teile und herrsche nach bester Tradition!
Die künftigen Lokführer von DB Cargo werden mit dem „starken Langfahren“ eine virtuelle Einsatzstelle (nur in Gedanken) bekommen und haben Schichtbeginn und -ende am Zug. Dafür dürfen sie dann bis zu sechs Tage unterwegs sein, bevor sie an den Ausgangspunkt zurückkehren.
Die evg erdreistet sich auch noch zu behaupten, die GDL habe diese Regelungen bereits in Tarifverträgen mit Wettbewerbern vereinbart. Entweder kennt die Hausgewerkschaft den Unterschied zwischen Personaldienstleistern und der Beschäftigung an festen Arbeitsorten nicht oder sie ignoriert diese Tatsache und behauptet wissentlich etwas Falsches. Gleichzeitig stimmt sie aber der Anwendung dieser Regelungen für Personaldienstleister bei DB Cargo zu.
Dafür muss nun die Betriebsvereinbarung zum sogenannten Langfahren angepasst werden. Der örtliche Betriebsrat hat hierbei das Mitbestimmungsrecht und soll dieses an den GBR in Mainz abtreten. Der im Betriebsrat in München dafür nötige Beschluss soll in der kommenden Betriebsratssitzung am 18. Juli getroffen werden. Welche Einsatzbedingungen für Lokführer bei DB Cargo der Betriebsrat in Zukunft haben will, wird die Abstimmung im Betriebsrat zeigen. Die Ausrede, für Bestandspersonal ist das ja freiwillig, gilt nicht. Schließlich sind die Betriebsräte von der evg gemäß den Vereinbarungen mit DB Cargo dazu verpflichtet, diese Regelungen im Betrieb aktiv zu bewerben.
Die GDL-Mitglieder im Betriebsrat stimmen Verschlechterungen der Einsatzbedingungen für Lokführer bei DB Cargo auf keinen Fall zu!