Beschwerde

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich beim Betriebsrat zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt, ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Geregelt ist dies im Betriebsverfassungsgesetz in § 85.

Der Betriebsrat hat Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken, falls er sie für berechtigt erachtet. Sollte es zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Meinungsverschiedenheiten über die Beschwerde geben, so kann der Betriebsrat sogar die Einigungsstelle anrufen.

Beschwerden reicht man ganz einfach, unkompliziert und formlos beim Betriebsrat ein. Am besten per E-Mail an den BR-Vorsitzenden oder den stv. BR-Vorsitzenden.