Maskenpflicht in Bahnen
Zugbegleiter müssen kein Bußgeld eintreiben
Wir haben erreicht, dass unsere Zugbegleiter kein Bußgeld bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in Zügen mehr eintreiben müssen. Wir haben konsequent dafür gesorgt, dass unsere Kollegen vor Ort nicht zur Zielscheibe weiterer Aggressionen in einer ohnehin gereizten Atmosphäre werden. Das Erheben von Bußgeldern erfolgt ausschließlich von ausgebildeten Kollegen der Bundes-, oder Landespolizei oder der Ordnungsämter.
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