Deutsche Bahn AG

Keine Änderungsverträge wegen TEG unterschreiben!

Immer wieder erhalten Beschäftigte die Aufforderung, Änderungs- oder neue Arbeitsverträge wegen der Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes (TEG) zu unterzeichnen. Ganz klar – NEIN! Niemand muss deswegen einen Änderungs- oder gar einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben!

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