Konzernbetriebsvereinbarung Personalentwicklung
GDL: Umsetzung kritisch begleiten
Beamte haben einen gesetzlichen Anspruch, regelmäßig und durchgängig beurteilt zu werden. Bisher wurde dies durch die Konzernbetriebsvereinbarung Mitarbeiterdialog (KBV M) gewährleistet.
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