GDL begrüßt Beschlüsse zur amtsangemessenen Alimentierung

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 4. Mai 2020 festgestellt, dass die „Grundbesoldung“ in den Ländern Berlin von 2009 bis 2015 und Nordrhein-Westfalen (NRW) von 2013 bis 2015 ab dem dritten Kind verfassungswidrig war.

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