Deutsche Bahn
Erster Erfolg – Testzeit gilt in bestimmten Fällen als Arbeitszeit
Während die EVG sich wie so oft in Untätigkeit geübt hat, haben die Betriebsräte der GDL seit mehreren Wochen unermüdlich dafür gekämpft, dass die Deutsche Bahn ihren Mitarbeitern die Corona-Testzeit als Arbeitszeit anerkennt und endlich ihrer Fürsorgepflicht nachkommt. Nun konnten sie einen ersten Erfolg verzeichnen!
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