Ruhepausen

Die Länge der Ruhepausen richtet sich nach Länge der gesetzlichen Arbeitszeit.

Bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit besteht Anspruch auf 30 Minuten Pause.

Bei mehr als neun Stunden 45 Minuten. (§ 4 ArbZG)

Beschäftigte die ihr 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erholen sich ab mehr als viereinhalb Stunden Arbeitszeit für 30 Minuten. Über sechs Stunden eine Stunde lang. (§ 11 JArbSchG) Bis zur Ruhepause dürfen minderjährige Beschäftigte längstens viereinhalb Stunden arbeiten.

Erwachsenen steht nach sechs Stunden gesetzlicher Arbeitszeit die Pause zu.
Auch das Ziel dieser Ruhepausen schreibt das Gesetz vor. Sie müssen sie euch die Möglichkeit geben, euch von der Arbeit zu erholen, um neue Kraft schöpfen zu können.

Allerdings - und da wird's mal richtig kompliziert - gibt es Gerichtsurteile, die besagen, wie diese Möglichkeit aussehen kann.

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