Pause

Wer länger als 6 Stunden arbeitet, hat Anspruch auf eine Pause. Bei mehr als 6 bis zu 9 Stunden Arbeitszeit sind es mindestens 30 Minuten, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Geregelt ist das im Arbeitszeitgesetz in § 4.

Die Pause darf auch in mehrere Abschnitte aufgeteilt werden, jeder Abschnitt muss aber mindestens 15 Minuten lang sein. Und man darf nicht länger als 6 Stunden am Stück arbeiten, ohne eine Pause gemacht zu haben.

Die Pause zählt nicht zur Arbeitszeit und wird deshalb nicht bezahlt. Dafür musst du in dieser Zeit aber wirklich frei über dich verfügen können und nicht bereit sein müssen, jederzeit weiterzuarbeiten.

Wann die Pausen liegen, legt der Arbeitgeber nicht allein fest. Da hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht.