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21. Oktober 2026

BESCHWERDEN NACH § 85 BETRVG
Was passiert dann?

Wir möchten nicht fortlaufend darlegen, was der Betriebsrat alles falsch macht. Aber ihr müsst wissen, was mit den Anliegen der Beschäftigten geschieht. Das ist für uns keine Frage des politischen Wettbewerbs, sondern eine Frage von Transparenz und ehrlicher Kommunikation.

Immer wieder wenden sich Kolleginnen und Kollegen mit Beschwerden nach § 85 BetrVG an den Betriebsrat. Sie suchen Unterstützung, weil sie sich benachteiligt fühlen, nicht mehr weiterwissen oder eine Situation aus ihrer Sicht nicht selbst lösen können.

Genau dafür gibt es einen Betriebsrat.

Doch wie geht es weiter, wenn eine Beschwerde eingereicht wurde und auf dem Tisch liegt?

Im aktuellsten Fall hat sich ein Kollege an den Betriebsrat gewandt und um Unterstützung gebeten. Die Beschwerde wurde von der Mehrheit des Gremiums jedoch nicht zur weiteren Bearbeitung aufgenommen.

Stattdessen heißt es sinngemäß: „Wir nehmen das in den Sachstand.“

Das bedeutet die Beschwerde wird vorerst nicht behandelt, sondern auf eine spätere Sitzung verschoben. Zwischen den Sitzungen liegen teilweise mehrere Wochen. So wird aus einer Beschwerde, die eigentlich behandelt werden sollte, ein Vorgang, der sich über inzwischen rund sechs Wochen hinzieht.

Und das ist leider kein Einzelfall. Wir haben bereits mehrfach darüber berichtet, wie dieser Betriebsrat mit Beschwerden umgeht.

Bei dieser konkreten Beschwerde wurde bereits zum zweiten Mal eine Vertagung beschlossen. Das grundsätzliche Problem, dass Beschwerden nicht behandelt, sondern immer wieder verschoben werden, tritt jedoch leider schon mehrfach auf – und betrifft unterschiedlichste Anliegen.

Vielleicht löst sich das Problem irgendwann von selbst. Vielleicht aber auch nicht.So darf ein Betriebsrat mit einem Hilferuf von Beschäftigten nicht umgehen.

Ein Kollege oder eine Kollegin wendet sich an den Betriebsrat, weil er oder sie alleine nicht mehr weiterkommt und Unterstützung erwartet. Dann kann die Antwort aus unserer Sicht nicht darin bestehen, die Angelegenheit immer wieder zu vertagen.

Ein Betriebsrat ist nicht dafür gewählt worden, Beschwerden auszusitzen.

Er ist dafür da, die Interessen der Beschäftigten wahrzunehmen, ihre Anliegen ernst zu nehmen und – wenn nötig – gegenüber dem Arbeitgeber für diese Interessen einzustehen.

Dabei geht es nicht darum, dass jede Beschwerde automatisch berechtigt ist oder der Betriebsrat jede Forderung übernehmen muss. Aber jede Beschwerde verdient eine ernsthafte und zeitnahe Auseinandersetzung.

Genau deshalb machen wir diese Vorgänge öffentlich.
Nicht, weil wir den Betriebsrat schlechtreden wollen.
Nicht, weil wir jede Entscheidung des Gremiums kritisieren wollen.
Sondern weil Beschäftigte ein Recht darauf haben zu wissen, was mit ihren Anliegen passiert.

Denn wenn Beschäftigte erleben, dass sie sich mit ihren Problemen an ihre Interessenvertretung wenden und dort über Wochen nichts passiert, dann ist das nicht nur frustrierend.

Es kann auch das Vertrauen in die betriebliche Mitbestimmung beschädigen.

Und wenn Menschen irgendwann den Eindruck gewinnen, dass ihre Stimme ohnehin nichts verändert, ist das gefährlich. Denn Demokratie lebt davon, dass Menschen ihre Stimme erheben, sich einmischen und darauf vertrauen können, dass ihre Anliegen gehört und ernst genommen werden.

LASST EUCH NICHT ENTmutigen! Wenn ihr euch im Betrieb benachteiligt fühlt oder ein Problem mit dem Arbeitgeber nicht selbst lösen könnt. Macht von eurem Recht Gebrauch und richtet eure Beschwerde nach § 85 BetrVG an den Betriebsrat.

Auch wenn wir euch gerade berichten, dass Beschwerden teilweise über Wochen nicht bearbeitet werden, ist das kein Grund, eure Stimme nicht zu erheben.

Im Gegenteil. Je mehr Beschäftigte ihre Anliegen ansprechen, desto weniger kann man sie einfach übergehen.

Und auch wir werden nicht aufhören. Sechs Kolleginnen und Kollegen der GDL-Liste sind Teil dieses Betriebsrats.

Wir werden unsere Verantwortung wahrnehmen und weiterhin für eure Interessen einstehen und vertreten.

Auch dann, wenn es unbequem wird.
Auch dann, wenn man damit aneckt.
Und gerade dann, wenn andere lieber abwarten.

Wir werden weiterhin darauf aufmerksam machen, wenn Anliegen von Kolleginnen und Kollegen liegen bleiben. Schweigen hilft niemandem und uns macht es sprach- und fassungslos, wie dieses Gremium teilweise mit den Anliegen der Beschäftigten umgeht.


01. September 2026

100 TAGE NEUER BETRIEBSRAT
Lange haben wir gewartet. Und das hatte einen Grund.

Nach der Betriebsratswahl 2026 haben wir uns als GDL Fraktion bewusst zurückgenommen.

Wir wollten der Zusammenarbeit eine Chance geben. Bereits vor der Wahl und auch danach haben wir immer wieder Gespräche mit der evg geführt. Unser Ziel war es, gemeinsam im Interesse aller Beschäftigten zu arbeiten.

Leider wurden die Gespräche über eine mögliche Zusammenarbeit seitens der evg kurz nach der Wahl beendet. Trotzdem haben wir bewusst auf unsere Aushänge verzichtet. Wir wollten schauen, ob sich die Zusammenarbeit dennoch irgendwie entwickelt und ob es gelingt, die Interessen unserer Kolleginnen und Kollegen gemeinsam in den Mittelpunkt zu stellen.

Nach 100 Tagen Zurückhaltung müssen wir jedoch leider feststellen, dass sich unsere Hoffnung auf eine Verbesserung der Zusammenarbeit nicht erfüllt hat. Die Probleme, die wir bereits aus den vergangenen vier Jahren kennen, sind nicht weniger geworden. Im Gegenteil. Die Situation hat sich leider sogar weiter verschärft. Dabei geht es uns ausdrücklich nicht darum, einen „Konkurrenzkampf“ zu führen.

Es geht um zwei grundsätzliche Fragen:
Wer handelt im Betriebsrat im Sinne der Kolleginnen und Kollegen?
Wie werden ihre Interessen vertreten?

Darüber wollen, werden und müssen wir sprechen. Nicht, weil wir Streit suchen, sondern weil wir überzeugt sind, dass Betriebsratsarbeit transparent sein muss!

Die Kolleginnen und Kollegen haben ein Recht darauf zu erfahren, was in ihrem Betriebsrat passiert. Wir werden deshalb wieder regelmäßig berichten, einordnen und auch kritisch hinterfragen.

Wir haben der Zusammenarbeit immer eine Chance gegeben und wir werden das auch weiterhin tun!
Wir sind jederzeit gesprächsbereit und bereit, gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

Zusammenarbeit kann aber nur funktionieren, wenn beide Seiten dazu bereit sind. Unsere Tür bleibt offen.