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Deutsche Bahn AG

Teilabbedingung des TEG startet – jetzt Tarifbindung anzeigen!

Mit dem Tarifabschluss im Februar 2026 haben sich der AGV MOVE und die GDL für den Bereich der Deutschen Bahn AG erstmals auf ein Verfahren verständigt, das den GDL-Mitgliedern die Möglichkeit einräumt, eine individuelle Teilabbedingung des Tarifeinheitsgesetzes zu beanspruchen.

Damit finden auf Antrag des GDL-Mitgliedes die wesentlichen Regelungen der GDL-Tarifverträge auch in vermeintlich „blauen“ Betrieben Anwendung.

Die sogenannte Teilabbedingung wurde mit dem TV Grundsatzfragen vereinbart und startet am 1. Januar 2027. Der zweite Schritt folgt am 1. Januar 2028. Wer die Teilabbedingung bereits ab dem kommenden Jahr beansprucht, hat Anspruch auf das Tabellenentgelt nach dem Tarifvertrag der GDL und darüber hinaus Ansprüche nach dem FDU-TV. Basis für die Berechnung des Entgeltes ist die Referenzarbeitszeit der GDL, die für Schichtarbeiter schrittweise absinkt.

Diese Möglichkeit besteht ausdrücklich nur für Arbeitnehmer, die nachweislich Mitglieder der GDL sind. Mit der Anzeige der Tarifbindung ist ein Mitgliedsnachweis einzureichen, den die Mitglieder über ihren Bezirk abfordern können.

Nur wer bis zum 30. September 2026 seine Tarifbindungsanzeige im Personalportal mit dem Mitgliedsnachweis einreicht, hat Anspruch auf das Entgelt nach dem GDL-Tarifvertrag.

Wichtig: Auch wer bereits früher eine Tarifbindungsanzeige abgegeben hat (z.B. 2019), ist nun ebenfalls verpflichtet, die Tarifbindung anzuzeigen, um die Teilabbedingung in Anspruch zu nehmen.

Außerdem empfiehlt die GDL ihren Mitgliedern, ihre Tarifbindung auch in grünen Betrieben anzuzeigen. Im Falle einer neuen Mehrheitsfeststellung (von „grün“ zu „blau“) besteht kein neues Wahlrecht oder ein Sonderwahlrecht. Die tarifvertraglich vereinbarten Antragsfristen sind auch in diesem Fall zwingend einzuhalten.

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