• Eine Straßenbahn der Saarbahn in der Innenstadt von Saarbrücken

Pressemitteilung

Statement der GDL zum vermeintlichen Mehrheitsnachweis der ver.di bei der Saarbahn

von Mario Reiß, GDL-Bundesvorsitzender

„Der Arbeitgeber feiert einen notariellen Listenabgleich wie ein arbeitsgerichtliches Urteil. Das ist er nicht. Ein Notar kann Listen abgleichen – er entscheidet weder über die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes noch ersetzt er die gesetzlichen Voraussetzungen dafür.
Bereits am 14. Oktober haben wir dem KAV ausführlich dargelegt, weshalb wir die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes bei der Saarbahn für rechtswidrig halten. Daran ändert auch die jetzige Zählung nichts. Entscheidend ist nicht irgendein vom Arbeitgeber gewählter Stichtag, sondern der gesetzlich maßgebliche Kollisionszeitpunkt. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu eindeutig festgestellt, dass die Mehrheitsverhältnisse grundsätzlich zum Zeitpunkt des schriftlichen Abschlusses des zuletzt abgeschlossenen kollidierenden Tarifvertrags zu bestimmen sind.
Dass die Arbeitgeberseite heute vermeintliche Mehrheitsverhältnisse präsentiert, hat zudem einen einfachen Hintergrund: Die GDL hat sich bei der Saarbahn über viele Jahre bewusst auf die Vertretung der Lokomotivführer konzentriert. Seit 2009 waren wir auf dieser Grundlage ein verlässlicher Tarifpartner. Wer uns daraus nun einen Strick drehen und gleichzeitig aus dem Unternehmen drängen möchte, wird das Gegenteil erreichen.
Wir haben diese Selbstbeschränkung nun aufgrund des Verhaltens des Arbeitgebers aufgegeben und werden unseren Organisationsgrad bei der Saarbahn konsequent ausbauen. Insofern danken wir KAV und Saarbahn sogar für die ungewöhnlich präzise Mitteilung der ver.di-Mitgliederzahl: Damit kennen wir nun zumindest die Zielmarke.
Eines bleibt unverändert: Über die gewerkschaftliche Vertretung der Beschäftigten entscheiden weder Herr Nagel noch Herr Spaniol und auch kein notarieller Listenabgleich. Das entscheiden die Arbeitnehmer selbst. Und die GDL wird sich aus der Saarbahn weder herausrechnen noch herausdrängen lassen.“
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