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SWEG Bahn Stuttgart GmbH

Nachzahlung und Erholungsbeihilfe im August

Im Nachgang des Tarifabschlusses vom 4. April 2023 haben sich die GDL und die SWEG Bahn Stuttgart GmbH (SBS) auf einen Tarifvertrag verständigt, der wichtige Entgelttatbestände regelt.

Mit dem Tarifabschluss am 4. April 2023 wurde für die SWEG Bahn Stuttgart GmbH (SBS) eine rückwirkende Entgelterhöhung von 4,8 Prozent zum 1. Januar 2022 vereinbart. Nun haben sich GDL und SBS über einen Tarifvertrag verständigt, der die Nachzahlung der Entgelterhöhungen für das Kalenderjahr 2022 regelt.
Dazu werden die erhöhten Monatstabellenentgelte, auf die die Arbeit-nehmer bereits im Kalenderjahr 2022 Anspruch gehabt hätten, mit den bereits ausgezahlten Monatstabellenentgelten verglichen und die Differenz mit der Entgeltzahlung im Monat August 2023 zur Auszahlung gebracht.


Zusätzlich zum nachzuzahlenden Betrag erhält der Arbeitnehmer 100 Euro. Dieser soll die höhere Steuerlast im Kalenderjahr 2023, die durch die nachgeholte Zahlung der Entgelterhöhungen entsteht, aus-gleichen. Arbeitnehmer, die nicht im gesamten Jahr 2022 oder nur in Teilzeit beschäftigt waren, erhalten diesen Betrag zeitanteilig.


Für Auszubildende wurde anstelle einer genauen Rückberechnung eine Nachzahlung in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 650 Euro vereinbart. Diese wird für unterjährig ausgeschiedene oder unterjäh-rig eingestellte Auszubildende anteilig gewährt.

Erholungsbeihilfe im Kalenderjahr 2023
Zusätzlich zur Nachzahlung wurde eine Erholungsbeihilfe für das Kalenderjahr 2023 vereinbart. Diese beträgt für den vollbeschäftigten Arbeitnehmer 156 Euro und 78 Euro für den Auszubildenden. Der Teilzeitarbeitnehmer erhält die Erholungsbeihilfe zeitanteilig. Die Auszah-lung erfolgt ebenfalls mit der Entgeltzahlung im Monat August 2023. Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer und Auszubildende, die im Zeitraum Januar 2023 bis April 2023 unter den ZugTV SBS oder Azu-biTV SBS gefallen sind und am 31. August 2023 in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis zur SBS stehen.

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