Bayern

INFO zur Pflegeversicherung für Beamte - GPV / HMM

Seit 1. Januar 2025 ist ein neuer Dienstleister für die Pflegeversicherung für Beamte und Versorgungsempfänger zuständig, die HMM Deutschland GmbH.

Wann muss ich mich an die GPV/HMM wenden?

  • Bei allen Änderungen der persönlichen Daten (Adresse, Bankverbindung, Erteilung SEPA-Mandat, etc.), auch bei Änderung der Pflegestufe (auch wenn diese bereits an die KVB gemeldet wurde).
  • Bei allen Fragen zur Pflegeversicherung (Leistungsfragen).

Kontakt-Möglichkeiten zu GPV/HMM:

Tel.: 0221 / 84 59 89 59 oder email: service@gpv-pflege.de oder Postanschrift:

Gemeinschaft Privater Versicherungsunternehmen, Postfach 1303,  15203 Frankfurt/Oder

Formulare/Anträge/Vollmachten für Pflegeleistungen:  www.gpv-pflege.de/formulare (Wer keinen Zugriff auf das Internet hat, wendet sich direkt an die GPV/HMM).

 

Wie beantrage ich Pflegeleistungen? (Auszahlung in zwei Stufen)

Stufe 1:

Antrag auf Pflegeleistung bei GPV-Dienstleister HMM einreichen. Dieser wird dort bearbeitet, der Leistungsentscheid wird dann direkt an den Versicherten gesendet und die Pflegeleistung ausgezahlt.

Anschrift: Gemeinschaft Privater Versicherungsunternehmen (GPV), Postfach 1303, 15203 Frankfurt/Oder

Stufe 2:

Beihilfe durch KVB beantragen: Der bearbeitete Leistungsentscheid, also die Erstattungsmitteilung der GPV/HMM wird mit dem Antrag auf BEV-Fürsorgeleistungen an die Posteingangsstelle in Wuppertal gesendet. Anträge dazu gibt es auf der Homepage der KVB.

www.kvb.bund.de

Anschrift: Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten, KVB Fürsorgeleistungen, 42099 Wuppertal

 

Weitere wichtige Hinweise:

  • Der Beitragseinzug und die Beantragung von Pflegeleistungen erfolgt ausschließlich durch die HMM. Die KVB verwaltet dann „nur noch“ im Auftrag des BEV die Fürsorgeleistungen (Beihilfe). Deshalb wird der Beitrag für die Pflegeversicherung nicht mehr von der Besoldung bzw. Versorgungsbezügen einbehalten, sondern durch die HMM eingezogen (siehe auch GDL Magazin VORAUS Dezember 2024).
  • Die GDL empfiehlt jedem Beamten oder Versorgungsempfänger eine Vollmacht für eine oder mehrere Personen gegenüber der GPV/HMM zu erteilen. Diese Vollmacht ist zwingend erforderlich, damit der Bevollmächtigte Auskünfte erhalten oder Leistungen für sich respektive für den Beamten beantragen kann, wenn dieser selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.
  • Bei der Krankenversicherung über die KVB ändert sich nichts!
zurück