Pressemitteilung
Härtere Strafen für Angriffe auf Bahnbeschäftigte: GDL begrüßt lang geforderte Schritte der Justiz
Langjährige GDL-Forderung wird aufgegriffen – konsequente Strafverfolgung. Umfassender Schutz der Beschäftigten müssen dazugehören.
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) begrüßt die Ankündigung von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, Bahnbeschäftigte und weitere für das Gemeinwesen wichtige Berufsgruppen unter besonderen strafrechtlichen Schutz zu stellen und die Mindeststrafen für Angriffe deutlich anzuheben. Damit werden lang gestellte Forderungen, nicht nur der GDL, sondern auch weiterer Fachgewerkschaften im dbb endlich ernst genommen und weiterverfolgt. Nach den bislang bekannt gewordenen Plänen sollen neben Beschäftigten des öffentlichen Personenverkehrs unter anderem auch Polizei, Gerichtsvollzieher, Feuerwehr, Rettungskräfte und medizinisches Personal erfasst werden.
Die GDL setzt sich seit vielen Jahren für einen stärkeren rechtlichen Schutz aller auf und an der Schiene Beschäftigten ein. Bereits die Auswertung der GDL-Umfrage „Mit Sicherheit“ aus dem Jahr 2016 zeigte das Problem: Selbst Übergriffe wie Anspucken wurden als Antragsdelikte vielfach nur auf eigene Initiative der Betroffenen verfolgt, während strafrechtliche Konsequenzen häufig ausblieben.
Im April 2018 stellte die GDL auf dem 12. Deutschen Nahverkehrstag in Koblenz erstmals öffentlich die Forderung nach dem „Schweizer Modell“ vor: Straftaten gegen Bahnbeschäftigte sollen von Amts wegen verfolgt werden. Noch im selben Jahr brachte sie diese Forderung auch offiziell in die zweite Verbändebeteiligung zum Entwurf einer Verordnung zur Bereinigung der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) ein. In ihrer Stellungnahme vom 22. Oktober 2018 verlangte die GDL ausdrücklich, strafbare Handlungen gegen Beschäftigte von Eisenbahnverkehrsunternehmen während der Dienstausübung von Amts wegen zu verfolgen.
Mario Reiß, Bundesvorsitzender der GDL:
„Es ist gut, dass die Bundesregierung jetzt einen wichtigen Teil dessen aufgreift, wofür sich die GDL seit vielen Jahren einsetzt. Entscheidend ist für unsere Kollegen aber nicht, wer sich welchen politischen Erfolg zuschreibt, sondern dass dieser Schritt ist seit langer Zeit überfällig ist und nun endlich gehandelt wird: Angriffe müssen konsequent verfolgt und Beschäftigte, die für die Allgemeinheit ihren Dienst leisten, wirksam geschützt werden.“
Dabei geht die GDL-Forderung bewusst über das Bahnpersonal hinaus. Schon in ihrer Stellungnahme zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität im Januar 2020 verlangte die GDL ausdrücklich einen besseren strafrechtlichen Schutz auch für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes insgesamt und schlug deren Aufnahme in § 115 StGB vor.
Die GDL hofft deshalb, dass sich hinter dem angekündigten Schutz „des Gemeinwesens“ im endgültigen Gesetzentwurf ein entsprechend umfassender Ansatz wiederfindet und auch vergleichbar gefährdete Beschäftigte etwa in Verwaltungen, Ordnungsämtern oder Jobcentern erfasst werden. Die bisher bekannt gewordenen Maßnahmen in dem Gesetzgebungsverfahren sollten nicht nur auf die Länge der Strafen begrenzt sein.
Für die GDL bleibt der notwendige Zweiklang entscheidend: höhere und abschreckendere Strafen auf der einen Seite, konsequente Verfolgung von Übergriffen von Amts wegen auf der anderen. Denn auch Beleidigungen, Bespucken und einfache Körperverletzungen dürfen nicht weiterhin daran scheitern, dass Betroffene selbst Strafanträge stellen müssen oder Verfahren mangels öffentlichen Interesses eingestellt werden.
„Wer im Dienst für die Allgemeinheit angegriffen wird, darf anschließend nicht auch noch mit der Strafverfolgung allein gelassen werden. Wenn der angekündigte Gesetzentwurf diese Schutzlücke wirklich schließt, wäre das ein überfälliger und wichtiger Fortschritt“, so Reiß.
