NEB Betriebsgesellschaft mbH
GDL wird Überzeitzulage für Teilzeitbeschäftigte sichern
Die GDL versuchte seit längerem, bei der NEB die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Anspruch für Teilzeitbeschäftigte auf Überzeitzulage einer Klärung zuzuführen.
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