NEB Betriebsgesellschaft mbH

GDL wird Überzeitzulage für Teilzeitbeschäftigte sichern

Die GDL versuchte seit längerem, bei der NEB die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Anspruch für Teilzeitbeschäftigte auf Überzeitzulage einer Klärung zuzuführen.

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