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GDL-Bezirk Süd-West

GDL-Bezirk Süd-West | Neue Beitragsordnung ab 01/2025

Neue Beitragsordnung ab Januar 2025 tritt in Kraft

 

Neue Beitragsordnung der GDL

Wie auf der Generalversammlung im September beraten und beschlossen und bereits in der Mitgliederzeitschrift VORAUS kommuniziert ändert sich die Beitragsordnung der GDL. Diese tritt beginnend mit der Beitragszahlung 01/2025 in Kraft.

Die Berechnung des Mitgliedsbeitrages erfolgt auf Basis des individuellen Monatstabellenentgelts, der monatlichen Bruttorente/-pension oder der monatlichen Ausbildungsvergütung.

Hat das Mitglied mehrere Einkommen im satzungsgemäßen Geltungsbereich bzw. erzielen inaktive Mitglieder im satzungsgemäßen Geltungsbereich nach dem Eintritt in die Altersrente/-pension Einkommen, wird für dieses Einkommen ebenfalls ein Mitgliedsbeitrag erhoben.

Nach §9 der GDL-Satzung können durch den Beschluss der Jahreshauptversammlung von den Mitgliedern Zusatzbeiträge erhoben werden. Diese sind für jede Ortsgruppe individuell und werden dem Mitgliedsbeitrag nach Beitragsordnung addiert.

Die jeweiligen Einkünfte sind durch Vorlage eines aktuellen Nachweises kalenderjährlich durch das Mitglied zu belegen.

Aushang zum herunterladen

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