Fair voraus – Zugkraft für soziale Leistungen

FairnessPlan e.V.: Neuer Vorstand sichert dauerhafte Erholungsbeihilfe

Der FairnessPlan e.V. startet mit wichtigen Veränderungen in das Jahr 2025: Zum Februar gab es einen Wechsel im Vorstand, der die Unterstützung für die Mitglieder nachhaltig stärken soll. Nach dem Rücktritt der bisherigen Vorstandsmitglieder Claus Weselsky und Florian Weh fand eine Neuwahl statt, die bedeutende personelle Änderungen mit sich brachte. Der GDL-Bundesvorsitzende Mario Reiß wurde als neuer 1. Vorsitzender gewählt, während Christian Deckert als sein Stellvertreter fungiert. Zudem wurde Uwe Böhm, der Vorsitzende des GDL-Bezirks Bayern, wieder in den Vorstand gewählt. Auf der Seite des AGV MoVe übernimmt Dr. Klaus Linde die Position des 2. Vorsitzenden. Matthias Rohrmann bleibt Stellvertreter des 2. Vereinsvorsitzenden und Carsten Schröter wurde als weiteres Vorstandsmitglied gewählt.

Der FairnessPlan e.V. startet mit wichtigen Veränderungen in das Jahr 2025: Zum Februar gab es einen Wechsel im Vorstand, der die Unterstützung für die Mitglieder nachhaltig stärken soll. Nach dem Rücktritt der bisherigen Vorstandsmitglieder Claus Weselsky und Florian Weh fand eine Neuwahl statt, die bedeutende personelle Änderungen mit sich brachte.

Der neue Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

  • Mario Reiß, Bundesvorsitzender der GDL, übernimmt die Position des 1. Vorsitzenden.
  • Christian Deckert wird sein Stellvertreter.
  • Uwe Böhm, Vorsitzender des GDL-Bezirks Bayern, wurde erneut in den Vorstand gewählt.
  • Dr. Klaus Linde übernimmt auf Seiten des AGV MoVe die Position des 2. Vorsitzenden.
  • Matthias Rohrmann bleibt Stellvertreter des 2. Vereinsvorsitzenden.
  • Carsten Schröter wurde als weiteres Vorstandsmitglied ernannt.

Engagement von Geschäftsführer Ayhan Demir

Ein entscheidender Faktor für die Stabilität und positive Entwicklung des FairnessPlan e.V. ist die akriebische Arbeit der Geschäftsführung im FairnesPlan. Der langjährige Geschäftsführer, Ayhan Demir, sichert mit seiner vorausschauenden und kompetenten Arbeit den Geschäftsbetrieb mit der wichtigsten Aufgabe – die Leistungsgewährung an die Leistungsberechtigten ab. Seine Vision fördert eine Kultur der Unterstützung und des Miteinanders.

Dauerhafte Erholungsbeihilfe für Mitglieder

Eine der wichtigsten Entscheidungen der ersten Gremiensitzungen 2025 betrifft die Erholungsbeihilfe: Diese bewährte Unterstützung in Höhe von 156 Euro jährlich wurde als dauerhafte Leistung festgelegt. Mitglieder können die Beihilfe nun jedes Jahr beantragen, um ihre Erholung finanziell zu fördern. Diese Maßnahme soll langfristig zur Entlastung der Mitglieder beitragen und ist ein klares Zeichen des neuen Vorstands für Kontinuität und Unterstützung.

Einfache Antragstellung – Jetzt online möglich

Die Antragstellung wurde weiter vereinfacht: Ab sofort können Mitglieder die Erholungsbeihilfe bequem online über www.fairnessplan.org beantragen. Dank der neuen systemgestützten Bearbeitung erfolgt die Auszahlung schneller und unkomplizierter.

Vielfältige Leistungen für Mitglieder

Neben der Erholungsbeihilfe bietet der FairnessPlan e.V. zahlreiche weitere Unterstützungen an, darunter:
✔ Bildungsförderung und Technikzuschuss bei Berufsunfähigkeit
✔ Gesundheitszuschüsse für Gesundheitswochen und Sportprogramme
✔ Kinderbetreuungszuschüsse sowie Kranken- und Kurkostenzuschüsse
✔ Brillen- und Hörgerätezuschüsse
✔ Härtefonds und berufsfördernde Weiterbildungen
✔ Nachwuchsförderung durch Prüfungskostenzuschüsse und Mentorenprogramme

Mit diesem umfangreichen Leistungspaket positioniert sich der FairnessPlan e.V. als verlässlicher Partner für seine Mitglieder. Dank des Engagements und der strukturellen Veränderungen sind die Weichen für eine positive Zukunft im FairnessPlan e.V. gestellt.

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