• Eine Straßenbahn der Saarbahn in der Innenstadt von Saarbrücken

Unser Antwortschreiben an den Arbeitgeber

Der Tarifkonflikt zwischen der Saarbahn GmbH und der GDL

Am 27. August 2026 sandten uns Stefan Spaniol, Geschäftsführer des Kommunalen Arbeitgeberverbands Saar, und Karsten Nagel, Geschäftsführer der Saarbahn GmbH, ein Schreiben, in dem Sie der GDL ein „Geordnetes und wertschätzendes Auslaufen der Tarifpartnerschaft“ nahelegen. Unsere Antwort darauf lest hier hier:

 

Sehr geehrter Herr Spaniol,

sehr geehrter Herr Nagel,

 

wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom 27. August 2026, mit dem Sie uns ein „Geordnetes und wertschätzendes Auslaufen der Tarifpartnerschaft“ nahelegen.

 

Sie ziehen einen großen argumentativen Kreis, angefangen bei Bestandssicherungen für die GDL-Mitglieder, über die Anwendung des § 4a TVG (vulgo: Tarifeinheitsgesetz) und die 2029 anstehende Direktvergabe der Saarbahn-Leistungen bis hin zu den geänderten tariflichen Bedingungen und Änderungen in der Struktur der Beschäftigten.

 

Dabei lassen Sie den wichtigsten Punkt vollständig außer Acht. Es sind nämlich nicht Sie, die darüber entscheiden, wer Ihr Tarifpartner ist, sondern es sind einzig und allein die Arbeitnehmer der Saarbahn, die durch ihre Koalitionsentscheidung eine Gewerkschaft zu Ihrem Tarifpartner machen oder eine andere Gewerkschaft eben nicht. Angesichts eines Ergebnisses von einhundert Prozent Zustimmung zur Aufnahme von Streiks bei unserer Urabstimmung und angesichts von bisher über 650 Stunden Streik in 23 Streikmaßnahmen mit ebenfalls einhundertprozentiger Beteiligung sollte ausreichend klar sein, welche Entscheidung die Kolleginnen und Kollegen getroffen haben.

 

Mit Ihrem Vorschlag, die Tarifpartnerschaft mit der GDL zu beenden, ignorieren Sie die Entscheidung Ihrer Beschäftigten. Sie greifen in deren grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit ein. Sie bewirken mit Ihrer Verhandlungsverweigerung weitere Streiks, die wiederum das Vertrauen der Bevölkerung in die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des ÖPNV und SPNV in der Saarbrücker Region leichtfertig gefährden. Sie setzen zusätzlich horrende Beträge an Steuergeld gegen berechtigte Ansprüche der Beschäftigten ein, anstatt sie für die Tarifforderung der Gewerkschaft bereitzustellen.

 

Sie gerieren sich in Ihrem Schreiben wiederholt als „attraktiver Arbeitgeber“. Ein Arbeitgeber, der wirklich attraktiv ist und im Sinne seiner Angestellten handelt, muss sich nicht wiederholt und betont selbst so bezeichnen. Attraktiv ist der Arbeitgeber, dessen Taten es beweisen.

 

Auch eine Ergänzung des TV-N Saar, die lange nach den Tarifabschluss 2026 nachverhandelt wurde, ändert daran nichts. Ihr Wahltarifpartner war Ihnen damit gefällig, warum auch immer. Soweit Sie behaupten, dass durch angebliche Bestandssicherungen keine Absenkung des Tarifniveaus eintritt, ist das falsch. Die Notwendigkeit zur Vereinbarung von Bestandssicherungen besteht nur bei Niveauabsenkungen, anderenfalls bräuchte man sie ja nicht. Bestandssicherungen wirken nur im Moment. Sie erfassen keine Aussichten der Arbeitnehmer auf künftige Verbesserungen, wie einer weiteren Absenkung der Arbeitszeit oder Stufenaufstiege. Damit kommt es zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen. Wie pflichtvergessen wäre eine GDL gegenüber ihren Mitgliedern, wenn sie dies durch ein „geordnetes und wertschätzendes Auslaufen der Tarifpartnerschaft“ zuließe?

 

Zudem haben wir es bei Ihrem Vorschlag, die Tarifpartnerschaft zu beenden, mit einem Richtungswechsel Ihrerseits zu tun. Mit Ihrem Angebot vom 19. Juni 2026 bekannten Sie sich noch zur Tarifpartnerschaft mit der GDL und schlossen die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes aus. Dann ließen Sie die 3. Tarifverhandlungen ohne sachlichen Grund platzen, wodurch die Eskalation ihren Lauf nahm.

 

Immer wieder sprechen Sie von anderen Bedingungen, die für die Saarbahn gelten, und leiten daraus den Anspruch ab, mit der GDL Tarifverträge abzuschließen, die eine verringerte Wertigkeit haben. Dabei ist gerade die Saarbahn in einer komfortablen Situation. Die Saarbahn beteiligt sich eben nicht am Wettbewerb, was andere Tarifpartner der GDL aber tun (müssen). Und diese beteiligen sich am Wettbewerb mit bemerkenswertem Erfolg. Es mag Ihrer Bewertung anheimfallen, ob diese trotz oder wegen der GDL-Tarifverträge erfolgreich sind. Darauf kommt es letztendlich nicht an. Es kommt allein darauf an, welche Arbeitsbedingungen Lokomotivführer vorfinden. Egal, wie Sie unsere Mitglieder nennen – „Saarbahn-Fahrer“ oder die neue Kreation „TramTrain-Fahrer“: Es sind Lokomotivführer und sie gehören damit zum Kern der GDL. Für Lokomotivführer gelten bundesweit einheitliche tarifvertragliche Regelungen. Es gibt für niemanden einen Grund, die GDL-Mitglieder bei der Saarbahn mit geringerer Wertigkeit und Wertschätzung als ihre Kolleginnen und Kollegen in anderen Unternehmen zu betrachten.

 

Kurzum: Wir sind nicht bereit, Ihrem Wunsch zu entsprechen. Stattdessen fordern wir Sie zur Fortsetzung der Tarifverhandlungen auf und dies wollen Sie bitte geleitet vom Willen zur Einigung, von der Anerkenntnis und Wertschätzung gegenüber Ihren Beschäftigten und der Einsicht in die Notwendigkeit leistungs- und verantwortungsgerechter Arbeitsbedingungen für Lokomotivführer tun.

 

 

Mit freundlichem Gruß

Geschäftsführender Vorstand

 

                                                                                               

Mario Reiß                                                                           Thomas Gelling

Bundesvorsitzender                                                                 Geschäftsführer Tarifabteilung

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