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GDL-Bezirk Süd-West

AVG | Kein Solidaritätsstreik!

KEINE TEILNAHME AM „SOLIDARITÄTSSTREIK“ VON VER.DI

 

Albtal-Verkehrs-Gesellschaft

Kein Solidaritätsstreik!

Momentan ruft die Gewerkschaft ver.di alle Kolleginnen und Kollegen bei der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) unabhängig der Gewerkschaftszugehörigkeit zu einem „Solidaritätsstreik“ auf. Wir raten Mitgliedern der GDL dringend von der Teilnahme an diesem Streik ab!

KEINE TEILNAHME AM „SOLIDARITÄTSSTREIK“ VON VER.DI

Die GDL als Tarifvertragspartei befindet sich bei der AVG demnächst in Verhandlungen. Der erste Verhandlungstermin ist für den 8. Februar 2024 vorgesehen.

Beteiligen sich Mitglieder der GDL an dem Arbeitskampf einer anderen Gewerkschaft können arbeitsrechtliche Konsequenzen des Arbeitgebers die Folge haben. Im günstigsten Fall wird für die entsprechende Fehlzeit Entgelt gekürzt und im ungünstigen Szenario drohen sogar Abmahnung oder Kündigung!

Keine GDL-Leistungen

Des Weiteren kann die GDL ihren Mitgliedern, welche dem Streikaufruf einer anderen Gewerkschaft folgen, kein Streikgeld auszahlen. Ebenfalls werden die Erfolgsaussichten des satzungsgemäßen beruflichen Rechtsschutzes der GDL bei eventuellen arbeitsrechtlichen Konsequenzen im Zusammenhang mit diesem Streik sehr gering ausfallen.

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