DB Cargo AG
Aufsichtsratswahl – jede Stimme zählt
Bei der Aufsichtsratswahl 2025 gilt es insbesondere im Bereich DB Cargo bestimmte Besonderheiten zu beachten!
Aus aktuellem Anlass und im Zusammenhang mit der Aufsichtsratswahl 2025 im DB Konzern möchten wir auf die derzeitigen Besonderheitenbei der DB Cargo AG hinweisen. Dies hat auch den Hintergrund, dass die Mitarbeiter der DB Cargo AG in den letzten Tag die Schreiben der Umsetzung des Transformationsprogramms vom Arbeitgeber erhalten haben.
Persönliche Veränderungen aus dem Interessenausgleich 1 und 2 können bei Versetzungen, Ausscheiden aus dem Konzern oder Neuorientierung unterschiedliche Auswirkungen auf das Wahlrecht des Einzelnen zur Aufsichtsratswahl 2025 im DB Konzern haben.
Bei Versetzungen in einen anderen Wahlbetrieb sind die Mitarbeiter in dem Wahlbetrieb wahlberechtigt, dem sie am Stichtag (Tag der Wahl = 16. Januar 2025) angehören.
- Urnenwahl geht vor Briefwahl – für die Stimmabgabe sind Arbeitnehmer auf ihr Verlangen von der Arbeit freizustellen und Wegezeit zur Urnenwahl ist Arbeitszeit.
- Wird über einen Neuorientierungsvertrag die Tätigkeit fortgesetzt, so sind die betroffenen Mitarbeiter sowohl in dem neuen Tätigkeitsbetrieb als auch bei DB JobService wahlberechtigt.
- Mitarbeiter, die aufgrund betriebsbedingter Kündigung ausscheiden, sind bis zu dem Tag in ihrem Wahlbetrieb wahlberechtigt, an dem die Kündigung rechtskräftig ist.
Gerade am arbeitgeberverschuldeten Niedergang im Bereich der DB Cargo AG ist abzulesen, wie wichtig eine starke Mitbestimmung im Aufsichtsrat der DB Cargo wäre. Eine starke Mitbestimmung durch Interessenvertreter, die sich auch wirklich und nachhaltig für die Eisenbahner im direkten Bereich einsetzen!
Deshalb: Nur wer wählen geht, kann seine berechtigten Interessen vertreten lassen – durch mehr GDL-Kandidaten im Aufsichtsrat der DB Cargo, um die Zukunft richtig mitzugestalten!