Offener Brief

An den Kommunalen Arbeitgeberverband Saar und die Saarbahn GmbH

Positionierung der GDL auf die öffentliche und interne Kommunikation der Saarbahn GmbH und des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Saar (KAV Saar)

Sehr geehrter Herr Nagel,
sehr geehrter Herr Spaniol,
sehr geehrte Damen und Herren,


in den vergangenen Wochen haben Sie sich wiederholt sowohl öffentlich als auch gegenüber Ihren Beschäftigten – unseren Mitgliedern – zum laufenden Tarifkonflikt geäußert. Dabei wurden zahlreiche Aussagen getroffen, die aus Sicht der GDL einer sachlichen und korrigierenden Einordnung bedürfen.

Unser Ziel ist es ausdrücklich nicht, einen öffentlichen Schlagabtausch zu führen. Ebenso wenig möchten wir einzelne Personen kritisieren oder die Verantwortung für den Tarifkonflikt einseitig zuweisen.


Da Ihre öffentlichen Erklärungen und internen Informationen jedoch zunehmend den Eindruck vermitteln, die Ursachen des Tarifkonflikts lägen ausschließlich in den Forderungen oder dem Verhalten der GDL, sehen wir uns veranlasst, wesentliche Punkte richtigzustellen.


Unser gemeinsames Ziel sollte unverändert sein, den Tarifkonflikt einvernehmlich zu beenden und somit die Tarifpartnerschaft, welche bereits seit 2009 besteht, weiter zu pflegen.


Nach unserer festen Überzeugung gelingt dies jedoch ausschließlich dort, wo Tarifpolitik seit jeher ihren Platz hat – am Verhandlungstisch.


1. Ihre These: „Die GDL erkennt die Besonderheiten der Saarbahn nicht an.“


Diese Aussage entspricht aus unserer Sicht weder der langjährigen Tarifpolitik der GDL noch dem tatsächlichen Verlauf der Tarifverhandlungen. Sie wird auch nicht unserer jahrelang gelebten Tarif- und Sozialpartnerschaft gerecht.


Gerade weil die betrieblichen Rahmenbedingungen unserer über 60 Tarifpartner unterschiedlich sind, ist es stets Aufgabe der Tarifparteien, diese sachgerecht zu berücksichtigen. Dies haben wir in der Vergangenheit im Rahmen unserer Tarifverhandlungen bei der Saarbahn stets getan. Unter anderem zählen hierzu:


• die im Vergleich zum Eisenbahnmarkt höhere betriebliche Arbeitszeit,
• die zeitlich versetzte Absenkung der Arbeitszeit für Arbeitnehmer, die regelmäßig Schichtarbeit leisten,
• Sonderregelungen zum Arbeitszeit-Wahlrecht (längere Bindungsfrist, Begrenzung der wählbaren Arbeitszeit, Verlängerung der Ausgleichszeiträume), die wir in der letzten Tarifrunde vereinbart haben,
• die bisher fehlende tarifliche Berücksichtigung der besonderen Anforderungen des BOStrab-Betriebes,
• die bislang nicht geregelte Eingruppierung grenzüberschreitend eingesetzter Lokomotivführer,
• der bisher wesentlich niedrigerer Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung,
• die Anwendung betrieblicher Regelungen zur Arbeitszeitplanung, anstatt den marktüblichen Regelungen zur persönlichen Planungssicherheit
• sowie weitere unternehmensspezifische Regelungen.


Diese Punkte wurden über Jahre hinweg bewusst nicht in voller Konsequenz eingefordert. Nicht, weil sie aus Sicht der GDL sachlich gerechtfertigt gewesen wären, sondern weil die GDL die wirtschaftlichen und betrieblichen Besonderheiten der Saarbahn im kommunalen Umfeld anerkannt und tarifpolitisch berücksichtigt hat.


Gerade diese Kompromissbereitschaft widerlegt den Vorwurf, die GDL kenne oder berücksichtige die Besonderheiten des Unternehmens nicht.

2. Ihre These: „Die Forderungen der GDL sind wirtschaftlich nicht darstellbar.“


Tarifforderungen markieren den Einstieg in Tarifverhandlungen und stellen niemals das Endergebnis dar. Dazu hat die GDL bereits frühzeitig ihre Bereitschaft signalisiert, sich an bestehenden Tarifabschlüssen vergleichbarer – darunter auch kommunaler – Eisenbahnunternehmen, welche sich in Vergleichbaren Marktumfeld bewegen, zu orientieren.


Insbesondere die Tarifabschlüsse anderer kommunaler Unternehmen wie zum Beispiel der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH in Karlsruhe, der RegioTram Gesellschaft mbH in Kassel sowie der City-Bahn Chemnitz GmbH wurden von der GDL ausdrücklich als mögliche Grundlage für einen tragfähigen Kompromiss vorgeschlagen. Diese Unternehmen betreiben allesamt Verkehre im sogenannten Tram-Train-Modell, welches auch die Saarbahn betreibt.


Damit hat die GDL deutlich gemacht, dass nicht die ursprünglichen Forderungen entscheidend sind, sondern ein marktgerechter Tarifabschluss, der sowohl den wirtschaftlichen Möglichkeiten der Saarbahn als auch den berechtigten Interessen der Beschäftigten Rechnung trägt.


Die Behauptung, die GDL besteht ausschließlich auf ihre ursprünglichen Forderungen, entspricht daher nicht dem tatsächlichen Verlauf der aktuellen Tarifverhandlungen.


3. Ihre These: „Die GDL ist nicht kompromissbereit.“


Diese Aussage überrascht. Blickt man auf die bisherigen Geschehnisse der laufenden Tarifrunde zurück, bestätigt sich diese Verlautbarung Ihrerseits nicht. Vielmehr wird anhand des nachstehend geschilderten Verlaufs erkennbar, dass das Gegenteil Ihrer Behauptung der Fall ist.


Mit Schreiben vom 28. Januar 2026 erhob die GDL ihre Tarifforderungen gegenüber der Saarbahn. Kerninhalt der Forderung war ein Tarifvolumen von acht Prozent bei einer Laufzeit von zwölf Monaten, die neben einer linearen Entgelterhöhung auch die Verbesserung der Zulagen sowie der Struktur der Entgelttabellen beinhalten soll. Neben diesen Forderungen hat die GDL außerdem weitere haustarifliche Forderungen gestellt. Dies sind unter anderem die Erhöhung des Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge, die Einführung einer monatlichen Zulage für die Anwendung der Qualifizierung „BOStrab“ und die Erhöhung des Weihnachtsgeldes auf 100 Prozent.


Wie in jeder Tarifrunde stellte dieses Forderungspaket den Einstieg in die Verhandlungen dar – nicht das unverrückbare Endergebnis.


Nachdem der KAV Saar am 19. Juni 2026 – im Übrigen nach mehrmaliger Aufforderung der GDL – erstmals ein konkretes Tarifangebot vorgelegt hatte, hat die GDL dieses nicht pauschal zurückgewiesen. Im Gegenteil. Dazu haben wir Ihnen, vorbereitend auf den vereinbarten Verhandlungstermin am 25. Juni 2026, ein Vorschlag unterbreitet, auf welcher Basis im Rahmen dieses dritten Verhandlungstermins aus Sicht der GDL ein Tarifabschluss möglich gewesen wäre.


In diesem Schreiben, datiert vom 22. Juni 2026, hat die GDL ausdrücklich erklärt,
 

„… dass wir als Tarif- und Sozialpartner keine weitere unnötige Eskalation herbeiführen sollten. Der einzig zielführende Weg besteht vielmehr darin, die Tarifrunde 2026 im Sinne der Fahrgäste der Saarbahn möglichst einvernehmlich und bestenfalls ohne weitere Arbeitskampfmaßnahmen zu befrieden.“


Allein diese Aussage zeigt deutlich, welches Ziel die GDL verfolgt hat und auch weiterhin verfolgt. Einen Tarifabschluss auf Ebene des Marktniveaus durch eine gemeinsame Lösung.


Ebenso hat die GDL ausdrücklich anerkannt, dass das Angebot des KAV Saar materielle Verbesserungen enthält. Wörtlich heißt es:


„Die angebotenen zweimal 2,5 Prozent auf das Entgelt, die Einmalzahlung von 1.000 Euro, die Verdoppelung der Jahressonderzahlung und die weiteren Elemente stehen für sich gesehen als materieller Wert.“


Gerade dieser Satz widerlegt den Vorwurf, die GDL habe sich einer inhaltlichen Auseinandersetzung verweigert.


Die GDL hat das Angebot vielmehr zum Anlass genommen, detailliert darzulegen, welche konkreten Punkte aus ihrer Sicht noch erforderlich sind, um einen Tarifabschluss auf dem Niveau vergleichbarer – auch anderer kommunaler – Eisenbahnunternehmen zu erreichen.


Dabei handelte es sich nicht um neue Maximalforderungen, sondern um konkrete Lösungsansätze für einen Tarifabschluss auf Basis des von Ihnen unterbreiteten Angebotes.


Hierzu gehörten unter anderem


• die Anpassung der Einmalzahlung an das Marktniveau,
• die Weiterentwicklung der Entgeltstruktur,
• die Einführung einer achten Erfahrungsstufe,
• die tarifliche Berücksichtigung der BOStrab-Qualifikation,
• die Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung,
• sowie weitere strukturelle Anpassungen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Saarbahn als Arbeitgeber langfristig stärken sollten.


Besonders hervorzuheben ist dabei, dass die GDL gleichzeitig ihre Bereitschaft erklärt hat,
 

• eine am SPNV-Markt übliche Verhandlungsphase zu vereinbaren,
• ein Schlichtungsabkommen abzuschließen,
• und „zum Wohle der Fahrgäste im Saarland … nichts unversucht zu lassen, die noch offenen Punkte im Rahmen von Tarifverhandlungen zu lösen.“


Diese Aussagen stehen in deutlichem Widerspruch zu der öffentlichen Behauptung, die GDL sei nicht kompromissbereit. In Ihren Verlautbarungen verschweigen Sie nämlich bewusst, dass sich die GDL beispielsweise kompromissbereit hinsichtlich der von Ihnen vorgeschlagenen Laufzeit von insgesamt 26 Monaten gezeigt hat. Noch einmal zur Verdeutlichung: Die eingangs gestellten Forderungen beziehen sich auf eine Laufzeit von zwölf Monaten. In diesem Zusammenhang ist es schlusslogisch, dass mit einer etwaig längeren Laufzeit auch weitere Verbesserungen einhergehen müssen. Zudem ist es die Eigenart von Verhandlungen, dass man sich aufeinander zubewegt und mithin im Laufe dieser Verhandlungen von den jeweiligen Positionen, in unterschiedlicher Ausprägung, auch abrückt.


Die Chronologie zeigt also auf, dass unser vorbereitender Vorschlag zur dritten Verhandlungsrunde bewusst auf ihr Angebot eingegangen ist und eine Kompromisslinie für die Verhandlungen darstellte. Der benannte Vorwurf, dass die GDL demnach Forderungen modifiziert habe, ist schlichtweg haltlos und entbehrt jedweder Grundlage.


5. Ihre These: „Die Saarbahn ist ein besonderes Unternehmen.“


Dieser Aussage widerspricht die GDL ausdrücklich nicht.


Im Gegenteil, gerade weil die Saarbahn ein kommunales Verkehrsunternehmen mit besonderen betrieblichen Anforderungen ist, wurden diese Besonderheiten – wie bereits dargestellt – in der Vergangenheit tarifpolitisch berücksichtigt.


Aus Sicht der GDL werden diese Kompromisse jedoch zunehmend als Begründung dafür herangezogen, warum die Saarbahn dauerhaft hinter der tariflichen Entwicklung vergleichbarer Eisenbahnunternehmen zurückbleiben müsse.


Dieser Schluss überzeugt nicht.


Die Saarbahn steht heute im Wettbewerb um dieselben qualifizierten Lokomotivführer wie andere Eisenbahnverkehrsunternehmen im Saarland wie beispielsweise DB Regio AG oder die vlexx GmbH. Bewerber unterscheiden dabei nicht zwischen kommunalen, privaten oder bundeseigenen Arbeitgebern. Sie vergleichen Arbeitsbedingungen, Entwicklungsmöglichkeiten, Arbeitszeitmodelle und die tarifliche Wertschätzung ihrer Tätigkeit.


Gerade deshalb kann die Besonderheit eines Unternehmens nicht allein als Begründung dafür dienen, marktübliche Entwicklungen vollständig auszublenden.


Hinzu kommt, dass die GDL ihre ursprünglichen Forderungen bereits im Verlauf der Tarifrunde weiterentwickelt und ausdrücklich angeboten hat, sich an den Tarifabschlüssen vergleichbarer kommunaler Eisenbahnunternehmen zu orientieren. Damit wurde deutlich, dass die GDL keineswegs einen Sonderweg verfolgt, sondern eine Lösung anstrebt, die sowohl den Besonderheiten der Saarbahn als auch den Realitäten des Arbeitsmarktes gerecht wird.


Die eigentliche Frage lautet daher nicht, ob die Saarbahn ein besonderes Unternehmen ist. Die entscheidende Frage lautet vielmehr, wie die Saarbahn unter diesen besonderen Rahmenbedingungen auch künftig ein attraktiver Arbeitgeber bleiben möchte.


6. Ihre These: „Das Tarifeinheitsgesetz wird den Tarifkonflikt beenden.“


Aus den öffentlichen und internen Äußerungen der Saarbahn aus den vergangenen Wochen entsteht der Eindruck, dass die mögliche Anwendung des „Tarifeinheitsgesetzes“ (§ 4a Tarifvertragsgesetz) als geeignetes Mittel angesehen wird, den bestehenden Tarifkonflikt zu beenden.


Diese Einschätzung teilt die GDL, mit Blick auf die Deutsche Bahn AG und die Erfahrungen aus dortigem arbeitgeberseitigem Handeln, ausdrücklich nicht.


Zunächst ist festzuhalten, dass das „Tarifeinheitsgesetz“ keine Tarifverhandlungen ersetzt und auch keine Arbeitskampfmaßnahmen der Gewerkschaften verhindert oder gar verbietet. Es beantwortet weder die Frage nach einer angemessenen Vergütung noch nach Arbeitszeit, Arbeitgeberattraktivität, Fachkräftegewinnung oder den besonderen Anforderungen der Beschäftigten bei der Saarbahn. Es regelt ausschließlich, welcher Tarifvertrag im Kollisionsfall innerhalb eines Betriebes zur Anwendung kommt.


Aus Sicht der GDL ist die Annahme unzutreffend, durch die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes werde der Tarifkonflikt automatisch beendet. Vielmehr schafft sie – belegbar am Konzern der Deutschen Bahn AG – hohe Unzufriedenheit im Kreis der Belegschaft und weiterführende juristische Auseinandersetzungen. Auch das Streikrecht bleibt bei der Anwendung unberührt und die grundrechtlich geschützte Koalitionsfreiheit der Beschäftigten bleibt bestehen. Unsere Mitglieder entscheiden weiterhin selbst, welcher Gewerkschaft sie angehören und welche Interessenvertretung sie mit der Wahrnehmung ihrer tariflichen Belange beauftragen.


Dementsprechend wird die GDL selbst bei Anwendung des TEG die Interessen ihrer Mitglieder vertreten und ihre tarifpolitische Arbeit an den tatsächlichen Gegebenheiten im Unternehmen ausrichten.


Gelöst wird dieser Konflikt erst dann, wenn Arbeitgeber und GDL wieder ernsthaft über Inhalte verhandeln – und schlussendlich einen Tarifabschluss vereinbaren.


An diesen Tatsachen ändert auch Ihre Falschdarstellung in der Pressemitteilung vom 6. August nichts, die GDL habe die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes zu ihren Gunsten selbst betrieben. Das Gegenteil ist der Fall: Die GDL hat dieses Gesetz von Beginn an entschieden bekämpft und gehörte zu den Beschwerdeführern gegen das Tarifeinheitsgesetz.


7. Ihre These: „Die Verantwortung für den Tarifkonflikt trägt die GDL.“


Diese Darstellung greift aus Sicht der GDL deutlich zu kurz.


Arbeitskampfmaßnahmen sind niemals Selbstzweck. Sie sind das letzte Mittel einer Gewerkschaft, wenn tarifliche Verhandlungen nicht zu einer Einigung führen. Jeder Streiktag bedeutet für unsere Mitglieder einen erheblichen Einkommensverlust. Niemand verzichtet freiwillig auf Entgelt oder nimmt die Belastungen für Fahrgäste und Öffentlichkeit leichtfertig in Kauf.


Gerade deshalb stellt sich die Frage, warum dieser Tarifkonflikt trotz der gezeigten Kompromissbereitschaft bis heute nicht gelöst werden konnte.


Aus Sicht der GDL sind dabei insbesondere folgende Ereignisse von Bedeutung.


Bereits Monate zuvor entwickelten sich Vorgänge, die innerhalb der GDL erhebliche Zweifel daran aufkommen ließen, ob die tarifpolitische Stellung der GDL bei der Saarbahn künftig noch in gleicher Weise anerkannt werden sollte.


Hierzu zählt insbesondere das Verhalten des KAV Saar im Tariftreuebeirat des Saarlandes. Dort hat die GDL bereits frühzeitig darauf hingewiesen, dass sich an der tariflichen Ausgangslage der Saarbahn nichts geändert hat und die GDL-Tarifverträge weiterhin die maßgeblichen Tarifverträge, für die von ihr vertretenen Eisenbahner, darstellen. Besonders irritierend war aus Sicht der GDL, dass die Vertreter der Saarbahn und des KAV Saar im Tariftreuebeirat der vorgesehenen Streichung des bis dahin als repräsentativ hinterlegten ZugTV Saarbahn nicht widersprachen. Hinzu kam, dass der von der GDL beantragte Tagesordnungspunkt, mit dem genau diese Entwicklung thematisiert werden sollte, nicht behandelt wurde. Dies verstärkte bereits zu einem frühen Zeitpunkt den Eindruck, dass die tarifpolitische Rolle der GDL bei der Saarbahn zunehmend in Frage gestellt werden könnte. Aus diesem Sachverhalt ergibt sich dennoch folglich, dass für den Bereich der Schiene das Tarifwerk zwischen GDL und dem AGV MOVE als repräsentatives Tarifwerk im Saarland hinterlegt ist und nach unserer Bewertung als Mindestnorm der Tarifbindungen im Bereich Schiene zu Grunde zu legen ist.


Zwar ist auch der TV-N-Saar als repräsentatives Tarifwerk berücksichtigt, allerdings ausdrücklich nur für den Bereich des ÖPNV auf der Straße. Insoweit erfüllt die Drohung der Saarbahn – künftig nur noch den TV-N-Saar – auch für den Bereich der Schiene – zur Anwendung bringen zu wollen – nicht die gesetzlichen Anforderungen des Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn- Gesetzes. Insgesamt ist das Auftreten der Saarbahn und des KAV in dieser Sache höchst widersprüchlich. Einerseits möchten sich die Vertreter der Saarbahn und des KAV im Tariftreuebeirat für gleichlautende Mindestnormen der Tarifstandards im Saarland einsetzen – möchten für ihr Unternehmen dieses Marktniveau nun nicht mehr anerkennen und anwenden. Der guten Ordnung halber sei zudem erwähnt, dass dieses Tarifniveau der Deutschen Bahn AG deutlich oberhalb des ZugTV Saarbahn liegt und somit die Kosten für die Saarbahn somit noch höher lägen,


Im Zusammenhang mit den Entwicklungen – insbesondere dem Verhalten des KAV Saar im Tariftreuebeirat, dem Tarifabschluss mit ver.di am 27. April 2026, den späteren Diskussionen über die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes sowie der öffentlichen Kommunikation des Arbeitgebers – entstand jedoch ein Gesamtbild, dass bei der GDL und ihren Mitgliedern erhebliche Zweifel an einer ergebnisoffenen Tarifrunde aufkommen ließ. Diese zeitliche Einordnung verdeutlicht, dass die tarifpolitischen Weichen scheinbar arbeitgeberseitig bereits vor Beginn des Arbeitskampfes gestellt wurden.


Um klarzustellen – die GDL hat diesen Tarifkonflikt nicht mit dem Ziel begonnen, möglichst lange zu streiken oder den öffentlichen Nahverkehr zu beeinträchtigen. Vielmehr bestand und besteht das Ziel darin, einen marktgerechten Tarifabschluss für die nahezu vollständig in der GDL organisierten Eisenbahner der Saarbahn zu vereinbaren. Dazu haben wir mehrfach unsere Bereitschaft erklärt, sich an bestehenden Tarifabschlüssen vergleichbarer kommunaler Eisenbahnunternehmen zu orientieren und über tragfähige Kompromisse zu verhandeln.


Gleichzeitig mussten wir feststellen, dass sich die öffentliche und interne Kommunikation des Arbeitgebers zunehmend von tariflichen Inhalten entfernte. An die Stelle von Verhandlungsergebnissen traten Diskussionen über die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes, organisatorische Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen des Arbeitskampfes sowie interne – zum Teil sogar verpflichtende – Informationskampagnen gegenüber den Beschäftigten.


Wie soll der Tarifkonflikt am Verhandlungstisch gelöst werden?


Aus Sicht der GDL wäre ein erheblicher Teil des organisatorischen und finanziellen Aufwands, der während des Tarifkonflikts betrieben wurde – beispielsweise für extern vergebenen Schienenersatzverkehr oder weitere Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs – deutlich zielführender in ernsthafte Tarifverhandlungen investiert gewesen.


Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels hätte ein gemeinsames Signal für einen attraktiven und zukunftsfähigen Tarifvertrag nicht nur den Beschäftigten, sondern auch dem Unternehmen selbst genutzt. Die Verantwortung für die Dauer dieses Tarifkonflikts kann deshalb nicht einseitig einer Tarifvertragspartei zugeschrieben werden. Tarifverhandlungen setzen die Bereitschaft beider Seiten voraus, Lösungen zu entwickeln und Kompromisse zu schließen.


Die GDL war und ist hierzu jederzeit bereit.


8. Ihre These: „Die Saarbahn möchte den Tarifkonflikt beenden.“


Wir unterstellen weder der Saarbahn GmbH noch dem KAV Saar, einen Tarifkonflikt bewusst fortführen zu wollen.


Wir stellen jedoch fest, dass zahlreiche Entscheidungen und Maßnahmen während der laufenden Tarifrunde aus Sicht der GDL nicht dazu beigetragen haben, den Konflikt einer Lösung näherzubringen.


Aus Sicht der GDL hat sich die tarifpolitische Diskussion der Saarbahn im Laufe der vergangenen Monate zunehmend von ihrem eigentlichen Ziel entfernt. Vielmehr entsteht hier der Eindruck, dass sich die arbeitgeberseitige Handlungsweise darauf fokussiert, die GDL ist künftig nicht mehr als Tarifpartner bei der Saarbahn erwünscht. Diese Entscheidung wird jedoch nicht die Saarbahn treffen, sondern die organisierten Mitglieder der GDL.


9. Ihre These: „Die GDL ist bei der Saarbahn Geschichte.“


In Gesprächen mit Beschäftigten wird nach unseren Informationen wiederholt die Aussage getroffen, „Die GDL ist bei der Saarbahn Geschichte.“ Sollten solche Aussagen tatsächlich die Haltung des Arbeitgebers widerspiegeln, möchten wir hierzu eines unmissverständlich klarstellen:


Ob und wann die GDL bei der Saarbahn Geschichte ist, entscheidet nicht der Arbeitgeber.


Darüber entscheiden ausschließlich die Beschäftigten der Saarbahn. Die Lokomotivführer der Saarbahn haben diese Entscheidung längst getroffen. Sie haben sich nahezu geschlossen für die GDL entschieden.


10. Unser Angebot steht weiterhin


Trotz der verhärteten Situation fordern wir die Saarbahn GmbH und den KAV Saar erneut auf, den Weg zurück zu einer konstruktiven Sozialpartnerschaft zu beschreiten. Die Interessen der Beschäftigten, die Zukunft der Saarbahn und ein verlässlicher öffentlicher Personennahverkehr verdienen eine Lösung, die von gegenseitigem Respekt und ernsthaften Verhandlungen getragen wird.


Wir möchten abschließend noch einmal darauf hinweisen, dass Sie den Konflikt jederzeit mit der Rückkehr an den Verhandlungstisch und einem ernsthaften, verhandlungsfähigen Angebot beenden können.


Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsführender Vorstand

Mario Reiß
Bundesvorsitzender

Lars Jedinat
stellv. Bundesvorsitzender

Christian Deckert 
stellv. Bundesvorsitzender 

GDL-Bezirk Süd-West

Nico Rebenack
Bezirksvorsitzender

Danny Grosshans 
stv. Bezirksvorsitzender

Jens-Peter Lück
stv. Bezirksvorsitzender

GDL-Ortsgruppe Saarbahn

Marcus Hoffmann
Vorsitzender

 

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