Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (SWEG)

Abschluss in der zweiten Runde!

Nach der Vorlage eines zukunfts- und zielorientierten Angebots des Arbeitgebers haben die GDL und die Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (SWEG) am 5. August 2024 in Berlin in der zweiten Runde einen Tarifabschluss erzielt. Dem voraus ging eine erste Tarifverhandlungsrunde am 11. Juli 2024. Bemerkenswert an dem Abschluss ist, dass dieser Tarifvertrag noch nicht kündbar war und ohne „Druck“ ein Ergebnis erreicht wurde.

Wesentliche Inhalte sind:

  • 420 Euro Entgelterhöhung in zwei Stufen zum 1. Oktober und 1. Januar 2025. Die erste Erhöhungsstufe kommt später als in anderen Unternehmen, dafür kommt die zweite Stufe deutlich früher. Damit bleibt das Erhöhungsvolumen gleich.
  • Zum 1. Januar 2025 werden die Zulagen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit um je zehn Prozent erhöht.
  • Die Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3 000 Euro für Vollzeitarbeitnehmer, Teilzeitarbeitnehmer anteilig mit Mindestbetrag, ist bereits gezahlt.

Auch das entscheidende Kernziel der GDL ist erreicht: Die Referenzarbeitszeit für Schichtarbeitnehmer wird beginnend ab dem 1. Januar 2026 schrittweise von 39 auf 35 Wochenstunden abgesenkt, die am 1. Januar 2030 erreicht sein werden. Natürlich erfolgt keine zeitanteilige Kürzung des Entgelts. Die Absenkung wird um ein Wahlrecht für die Arbeitnehmer ergänzt, mit dem – gegen eine zeitanteilige Erhöhung des Entgelts – auch mehr gearbeitet werden kann.

Am Tisch in Berlin nahm eine detailliert vorbereitete und abschlusswillige Arbeitgeberseite Platz. Das in der Verhandlung vorgelegte Angebot war umfassend und erkannte vollumfänglich das mit den GDL-Tarifabschlüssen erzielte Marktniveau an. Damit sind auch die GDL-Mitglieder bei der SWEG von der schrittweisen Absenkung der Referenzarbeitszeit für Schichtarbeiter erfasst. Die Entgeltkomponenten des neuen Tarifvertrages haben eine Laufzeit bis 31. Oktober 2025. Alle weiteren Komponenten, wie Arbeitszeit und Urlaub, laufen bis 31. Dezember 2028.

Der Tarifabschluss steht noch unter dem Zustimmungsvorbehalt der GDL-Tarifkommission und dem Widerrufsrecht des Arbeitgebers bis zum 30. September 2024.

Aushang

 

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