GDL-Bezirk Süd-West
DB InfraGO | Urlaub und Ruhezeiten sind zur Erholung da
Aus den Kreisen der Beschäftigten der DB InfraGO AG wird an die GDL immer wieder herangetragen, dass unsere Kolleginnen und Kollegen an ihren geplanten Urlaubs- und Ruhetagen – teilweise unter massivem Druck des Arbeitgebers – zum Ableisten von zusätzlichen Schichten gedrängt werden.
Urlaub und Ruhezeiten sind zur Erholung da
Aus den Kreisen der Beschäftigten der DB InfraGO AG wird an die GDL immer wieder herangetragen, dass unsere Kolleginnen und Kollegen an ihren geplanten Urlaubs- und Ruhetagen – teilweise unter massivem Druck des Arbeitgebers – zum Ableisten von zusätzlichen Schichten gedrängt werden. Aus Sicht der GDL soll so unter anderem der stetig anhaltende Personalunterbestand in allen Bereichen nach außen hin kaschiert werden.
Telefonischer oder persönlicher Kontakt in der Freizeit
Die GDL stellt grundsätzlich klar, dass kein Mitarbeiter in seiner Freizeit verpflichtet ist, Kontakt mit dem Arbeitgeber aufzunehmen. Während der Freizeit müssen keine Weisungen des Arbeitgebers entgegengenommen werden. Auch steht es selbstredend jedem Mitarbeiter frei, ob er seinem Arbeitgeber persönliche Kontaktdaten (z.B. private Telefonnummer) zur Verfügung stellt. Ebenso kann auch gegenüber dem Arbeitgeber zukünftig die Nutzung bereits mitgeteilter privater Kontaktdaten ausdrücklich untersagt und die Löschung der Daten verlangt werden.
Betriebsräte in der Pflicht
Neben der Nutzung privater Kontaktdaten fordert die GDL aber auch ausdrücklich die gewählten Betriebsräte der Arbeitnehmer auf, sich schützend vor die Beschäftigten zu stellen. Sie sollten sehr genau prüfen, ob Schichtänderungen, verbunden mit Eingriffen in die bereits zugesagte Freizeit der Mitarbeiter, auch in der Zukunft so fortgeführt und im Rahmen der betriebsverfassungsrechtlichen Bestimmungen zugestimmt werden sollten. Die GDL ist in die Zukunft hinein bestrebt diesen Zustand durch starke Arbeitnehmervertreter im Betriebsrat so nicht zu dulden.
Nur die Tarifwerke der GDL sind eindeutig!
Im bestehenden Tarifwerk für das Zugpersonal sind bereits entsprechende Planungsnormen durchgesetzt und die Nichterreichbarkeit in der Freizeit geregelt, um GDL-Mitglieder wirksam vor den ständigen Eingriffen in ihre Freizeit wirksam zu schützen.
Eines ist abschließend sicher: Auch die Beschäftigten bei DB InfraGO haben in ihren verantwortungsvollen Tätigkeiten ein Recht auf Freizeit und Erholung. Ständig zusätzliche Arbeitseinsätze in geplanter Freizeit sorgen für eine Unplanbarkeit des Privatlebens, zur Unzufriedenheit der Betroffenen und schlussendlich zur Überlastung unserer Kollegen.