Vom 1. Oktober bis 30. November 2026 finden in vielen Eisenbahnverkehrs- und Eisenbahninfrastrukturunternehmen die Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung (SBV) statt.

Dafür setzt sich die SBV ein

Die SBV achtet darauf, dass die Rechte schwerbehinderter Menschen eingehalten und beschäftigte aufgrund einer Einschränkung nicht benachteiligt werden.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Kolleginnen und Kollegen.

Eine starke SBV braucht engagierte Menschen


Gute Kandidaten sind häufig diejenigen, die bereits heute ein offenes Ohr für andere haben, verlässlich sind und sich für ihre Kollegen einsetzen.

Für eine Kandidatur muss man nicht selbst schwerbehindert oder gleichgestellt sein.