Schutz vor Gewalt im Bahnsystem
GDL-Grundsatzpapier
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) setzt sich seit vielen Jahren – konkret spätestens seit der Einrichtung des bundesweiten Arbeitskreises „Sicherheit“ im Jahr 2015 – intensiv für die Verbesserung der Sicherheit der Beschäftigten im Eisenbahnsystem ein. Ziel ist dabei nicht nur der Schutz der Mitarbeitenden selbst, sondern zugleich die Erhöhung der Sicherheit und Stabilität des gesamten Eisenbahnsystems und damit auch der Schutz der Fahrgäste.
Die GDL steht hierzu in einem kontinuierlichen und fachlich konstruktiven Austausch mit einer Vielzahl von Institutionen, darunter dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA), politischen Entscheidungsträgern auf Bundes- und Landesebene, Aufgabenträgern, Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) sowie wissenschaftlichen Einrichtungen.
Vor dem Hintergrund des tragischen Todes unseres Kollegen Serkan C. hat die DB AG am 13. Februar 2026 einen sogenannten Sicherheitsgipfel einberufen, an dem sich selbstverständlich auch die GDL beteiligt hat und für den dieses Maßnahmenpapier erstellt wurde. Die Initiative zur Einberufung eines gemeinsamen Sicherheitsgipfels begrüßen wir dabei ausdrücklich. Was wir jedoch nicht akzeptieren können und wollen, ist, dass dieses Engagement wieder im Alltagsgeschäft untergeht und ein Strohfeuer bleibt. Aus den bisher bekannt gewordenen Ergebnissen des Sicherheitsgipfels und aus den Verlautbarungen politischer Entscheidungsträger leiten wir ab, dass es die unverändert dringende Notwendigkeit für eine Zusammenstellung der aus unserer Sicht effektivsten Maßnahmen gibt, die sich je nach Zuständigkeit an die verschiedenen Akteure beim Schutz vor Gewalt im Bahnsystem richten und von diesen weiterzuverfolgen sind. Deshalb wird unser im Bereich der Maßnahmen aus Sicht der Interessenvertreter nach wie vor aktuelles, auf eigenen wie auch verschiedenen wissenschaftlichen Quellen beruhendes Positionspapier hiermit als Grundsatzpapier erneut aufgelegt und für eine breite Veröffentlichung vorgesehen.
Dabei sprechen wir uns dringend dafür aus, die sicherheitspolitische Abstimmung auf eine klar begrenzte Anzahl zentraler Foren zu konzentrieren, um Geschlossenheit, Einheitlichkeit in der Bewertung sowie eine konsequente Lösungsorientierung sicherzustellen. Notwendig ist darüber hinaus ein Vorgehen, das sich nicht durch politische und öffentlichkeitswirksame Zuständigkeitsfragen fragmentiert und klar über Befindlichkeiten von Gewerkschaften, Politik, Unternehmen oder Eisenbahnverkehrsunternehmen hinausgeht.
Nur wenn endlich alle Eisenbahnverkehrsunternehmen, die Politik und alle weiteren Verantwortlichen erkennen, dass die Zusammenarbeit nicht nur auf lokaler, unternehmens- oder länderbezogener Ebene notwendig ist und man endlich auch Umsetzungsziele festlegt, einhält und anhand belastbarer Kennzahlen auswertet, kann eine wirksame Reduzierung der Gewalt im Bahnsystem gelingen.
Rechtlicher Paradigmenwechsel als zentrale Maßnahme
Zentrales strategisches Ziel der GDL ist es, den rechtlichen Status des Bahnpersonals in Deutschland an den der Schweiz anzugleichen. Dort wurde bereits 2011 durch Art. 285 Schweizer StGB eine Gleichstellung des Bahnpersonals mit Beamten erreicht. Beschäftigte im öffentlichen Verkehr gelten dort als Repräsentanten der öffentlichen Ordnung; Angriffe auf sie werden als Delikte gegen den Staat verfolgt.
Die GDL fordert unter Verweis auf diese effektive Maßnahme auch für Deutschland eine systematische Änderung des Strafgesetzbuches (StGB), um Bahnbeschäftigte aller in Deutschland tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen aus der Rolle des „privaten Dienstleisters“ herauszulösen und sie als besonders geschützte Vertreter der öffentlichen Ordnung und der Daseinsvorsorge anzuerkennen. Diese Forderung soll ausdrücklich auf weitere relevante Berufsgruppen (z. B. Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Rettungsdienste, Ordnungsämter) ausgeweitet werden.
Kernelemente dieser Forderung sind:
- Erweiterung der §§ 114 und 115 StGB bzw. Einführung eines neuen § 114a StGB. Vorschlag: „Wer eine Person angreift, die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge, der Sicherheit oder der sozialen Betreuung im Auftrag des Staates oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts wahrnimmt, wird bestraft wie bei einem Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten (§ 114).“
- Einstufung von Beleidigung, Bespucken und einfacher Körperverletzung gegenüber Bahnpersonal als Offizialdelikte
- Gesetzliche Verpflichtung der Staatsanwaltschaft zur Bejahung des öffentlichen Interesses (§§ 194, 230 StGB)
Darüber hinaus sehen wir die nachfolgenden Maßnahmen als dringend erforderlich und zielführend an, um zu einer tatsächlichen Erhöhung der Sicherheit für das Bahnpersonal und die Kunden beizutragen:
1. Maßnahmen mit übergreifender Zuständigkeit (Politik, Aufgabenträger, Behörden, EVU, Hersteller)
| Maßnahme | Wirksamkeit | Zeitliche Umsetzbarkeit | Argumentation / Limitierungen |
| Nachrüsten und verbessern von Sicherheitstechnik (Züge und Bahnhöfe; flächendeckende Video- Echtzeitüberwachung & Notruf-Integration) | Hoch | Mittel (Nachrüstung) Kurzfristig (Neubeschaffung) | Höhere Aufklärungsquote und Abschreckungseffekt; Echtzeit-Aufschaltung ermöglicht lageangepasste Intervention; Reduktion der Isolation des Personals; baulich-gestalterische Prävention (CPTED, Beleuchtung, Transparenz). Limitierungen aufgrund des Datenschutzes (DSGVO, Zugriffskonzepte); Nachrüstungskosten; Netz-/Bandbreitenabhängigkeit. |
| Verbindliche Rückzugsräume („4-m²- Regel“) | Hoch | Langfristig | Essenziell für physische und psychische Sicherheit bei Eskalationen. Nur bei Neu- oder Umbauten realisierbar. |
| Einheitliches, dauerhaft geltendes Alkoholverbot im SPNV, klar kommuniziert und nicht durch Zugpersonal durchzusetzen | Mittel bis hoch (insbesondere bei Abend- und Brennpunktverkehren) | Mittel (Anpassung Verkehrsverträge und Beförderungsbedingungen) | Alkohol ist ein zentraler Eskalationsfaktor bei Übergriffen; klare, landesweit einheitliche Regeln vermeiden Konflikte über Auslegung; Entlastung des Zugpersonals durch externe Durchsetzung (Polizei/Sicherheitskräfte); präventive Signalwirkung. Limitierung durch Akzeptanzprobleme bei Fahrgästen; Kontrollaufwand; rechtliche Abstimmung zwischen Ländern erforderlich. |
2. Maßnahmen der Arbeitgeber (EVU)
| Maßnahme | Wirksamkeit | Zeitliche Umsetzbarkeit | Argumentation / Limitierungen |
| Einheitliche erweiterte Deeskalations- und Resilienz-Trainings (Präsenz) | Mittel bis hoch | Kurzfristig | Wirksam nur bei praxisnaher Ausgestaltung (Rollenspiele, Umgang mit Alltagsverstößen wie Füße auf Sitzen). Stärkt Handlungssicherheit und psychische Widerstandsfähigkeit, ersetzt jedoch keine strukturellen Schutzmaßnahmen. |
| „Sicherheit vor Kontrolle“ – erweiterter Ermessensspielraum | Hoch | Sofort | Reduziert Eskalationen erheblich, indem Personal Konfliktsituationen abbrechen darf. Erfordert klare Dienstanweisungen und Rückendeckung durch Führungskräfte. |
| Standardisierte psychosoziale Akutnachsorge | Sehr hoch | Kurzfristig | Verhindert Traumatisierung, Langzeiterkrankungen und innere Kündigung. Kosten gering im Vergleich zu Ausfallzeiten. |
| Stiller Alarm / Prio-Notrufsysteme (am Körper getragen) | Hoch | Kurzfristig | Verkürzt Interventionszeiten, ermöglicht Hilfe ohne Eskalation. Abhängig von Netzabdeckung und technischer Standardisierung. |
| Verbindlicherechtliche Unterstützung & Rechtsschutz-Garantie | Sehr hoch | Kurzfristig | Arbeitgeber verpflichten sich, bei jedem relevanten Übergriff das Strafantragsrecht wahrzunehmen (§ 194 Abs. 3 StGB) und Mitarbeitende durch spezialisierte Anwälte zu vertreten. Entlastet Betroffene vollständig vom juristischen Risiko und verhindert Verfahrenseinstellungen aus Opportunitätsgründen. Erfordert klare interne Prozessumstellung von „Kundenservice“ zu „Souveränitätsschutz“. |
| Einrichtung eines betrieblichen Unterstützungs- und Härtefallfonds als Branchenstandard (z.B. über gemeinsame Einrichtungen) | Mittel bis hoch | Mittelfristig | Fonds zur finanziellen und organisatorischen Unterstützung nach schweren Übergriffen (z. B. Selbstbeteiligungen, Verdienstausfall, Therapiekosten). Signalisiert Fürsorge und erhöht Meldebereitschaft. Erfordert transparente Kriterien und paritätische Kontrolle. |
| Bodycams (beweissicher, ohne Live-Eskalation) | Mittel | Kurzfristig | Dienen primär der Beweissicherung und Abschreckung. Wirksamkeit abhängig von klaren Einsatzregeln; können alkoholisierte oder aggressive Personen auch provozieren. Kein Ersatz für Personalpräsenz. |
| Gefährdungsbeurteilungen 2.0 (jetzt bereits verpflichtend und regelmäßig zu aktualisieren; inkl. Gewalt- und Bedrohungsszenarien; externe Überprüfung bei Hochrisikostrecken) | Hoch | Kurzfristig bis mittel | Sicherheitsmaßnahmen auf örtlicher Ebene, psychische Belastung inkludiert; zentrales Instrument des Arbeitsschutzes (§ 5 ArbSchG); Gewalt- und Bedrohungslagen müssen ausdrücklich einbezogen werden; regelmäßige Aktualisierung bei Lageveränderungen (z. B. Brennpunkte, neue Fahrzeugkonzepte, Personalreduzierung); Transparenz gegenüber Beschäftigten; Grundlage für Doppelbesetzung, technische Maßnahmen und Schulungen. Erfordert Expertise; Umsetzung oft formal statt inhaltlich; fehlende externe Kontrolle; unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe zwischen EVU. |
3. Maßnahmen der Politik (Bund / Länder)
| Maßnahme | Wirksamkeit | Zeitliche Umsetzbarkeit | Argumentation / Limitierungen |
| Einstufung von Angriffen auf Bahnpersonal als Offizialdelik | Hoch | Mittel- bis langfristig | Entlastet Betroffene vom Privatklageweg, erhöht Verurteilungswahrscheinlichkeit. Kein Garant für weniger Gewalt, aber für Gerechtigkeit und Sichtbarkeit. |
| Erweiterung §§ 114/115 StGB („Schweizer Modell“) | Sehr Hoch | Langfristig | Hebt Bahnpersonal in den Status besonders geschützter Vertreter der öffentlichen Ordnung. Politisch anspruchsvol, aber systemisch wirksam. |
| Aufnahme von Gewalt gegen Bahnpersonal in die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) /Opferstatistik | Mittel | Mittelfristig | Voraussetzung für evidenzbasierte Politik; macht Dunkelziffer sichtbar. Administrativer Anpassungsbedarf. |
4. Maßnahmen der Aufgabenträger /-Besteller
| Maßnahme | Wirksamkeit | Zeitliche Umsetzbarkeit | Argumentation / Limitierungen |
| Verbindliche Doppelbesetzung | Sehr Hoch | Mittelfristig | Effektivste Präventionsmaßnahme gegen Isolation. Kostenintensiv, aber sicherheitsrelevant. |
| Sicherheitsvorgaben in Verkehrsverträgen | Hoch | Mittelfristig | Verbindlichkeit durch Vertragsrecht; erfordert politische Priorisierung. |
| Pönalisierung von Sicherheitsmängeln | Mittel | Kurzfristig | Setzt wirtschaftliche Anreize für Sicherheit, Risiko von Fehlmeldungen. |
5. Maßnahmen der Behörden (EBA, Polizei)
| Maßnahme | Wirksamkeit | Zeitliche Umsetzbarkeit | Argumentation / Limitierungen |
| Interventions- Datenbank mit 15- Minuten-Kriterium von Eintreffzeiten | Sehr Hoch | Mittelfristig | Zentrales GDL-Konzept: Erfasst reale Eintreffzeiten von Hilfe. Wo keine Sicherheitskräfte, Bundes- oder Landespolizei binnen 15 Minuten verfügbar sind, ist zwingend Doppelbesetzung vorzusehen. Datenschutz und föderale Zuständigkeiten sind zu klären. |
| EVU-übergreifendes Hausverbot-Register | Hoch | Mittelfristig | Macht Hausrecht durchsetzbar. Erfordert rechtssichere Datenschnittstellen. |