Freizeit- und Unfallversicherung
Freizeit-Unfallversicherung
Die GDL hat als einer der ersten Eisenbahnergewerkschaften ihre Sozialleistungen auf den Freizeitbereich ausgedehnt. Nach vielen Jahren dieser erfolgreichen Versicherung, welche schon vielen Kolleginnen und Kollegen geholfen hat, hat die GDL diese zusammen mit der DEVK überarbeitet. Diese Versicherung, deren Leistungen bereits im GDL-Mitgliedsbeitrag enthalten sind, schützt vor den wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls im Privatbereich.
Wer ist versichert?
Die Freizeit-Unfallversicherung gilt nur für die berufstätigen GDL-Mitglieder, die zum Unfallzeitpunkt mindestens drei Monate der GDL angehörten.
Die Versicherung gilt als Gruppen-Unfallversicherung für sämtliche Mitglieder der GDL abgeschlossen, die die folgenden Kriterien erfüllen
- aktives Beschäftigungsverhältnis
- Ausbildung zu einem IHK-Beruf
- Duales Studium
- Mitglieder in Elternzeit
und den satzungsgemäßen Beitrag an die GDL entrichten.
Welcher Versicherungsumfang besteht?
Die Versicherung umfasst ausschließlich Unfälle außerhalb des Berufes. Der direkte Weg nach und von der Arbeitsstätte ist nicht versichert. Ausgeschlossen sind auch Unfälle infolge von Schlaganfällen oder Geistes- und Bewusstseinsstörungen.
Welche Leistungen umfasst die Versicherung?
Todesfallleistung:
200-facher monatlicher Gewerkschaftsbeitrag
Unfall-Krankenhausgeld:
60€ für jeden Tag der vollstationären Behandlung, max. jedoch bis zu 30-fachen des monatlichen Gewerkschaftsbeitrages. Mehrere Krankenhausaufenthalte wegen desselben Unfalles werden als zusammenhängender Aufenthalt gewertet. Aufnahme- und Entlassungstag im Krankenhaus werden je als ein Kalendertag gerechnet. Voraussetzung für die Gewährung des Unfall-Krankenhaustagegeldes ist, dass der Versicherte mindestens 48 Stunden in einem Krankenhaus Aufnahme gefunden hat. Unfall-Krankenhaustagegeld wird während eines Zeitraumes von längstens zwei Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt. Unfall-Krankenhaustagegeld entfällt bei dem Aufenthalt in Sanatorien, Erholungsheimen und Kuranstalten.
Invaliditätsleistung:
500-facher monatlicher Gewerkschaftsbeitrag, mind. 1.300 Euro als einmalige Kapitalleistung bei Vollinvalidität, bei Teilinvalidität der dem Grad der Invaliditätentsprechende Teil. Für Rentner und Pensionäre ist eine Invaliditätsleistung nur mitversichert, wenn sie in einem Arbeitsverhältnis stehen und Vollbeiträge entrichten.
Beispiel eines Freizeitunfalls:
Frank ist Lokomotivführer und fährt mit Freunden zum Skifahren in die Berge. Beim Abfahren übersieht er eine Bodenwelle, stürzt und bricht sich den Unterschenkel, sodass er operiert und 7 Tage im Krankenhaus behandelt werden muss.
Da der Unfall in der Freizeit passiert und nichts mit der beruflichen Tätigkeit zu tun hat, greift hier nicht die gesetzliche Unfallversicherung, sondern die private Freizeit- bzw. Unfallversicherung der GDL.
Leistungen aus der Freizeitunfallversicherung zu o.g. Beispiel (Skiunfall)
Unfall-Krankenhaustagegeld für jeden Tag der unfallbedingten stationären Behandlung im Krankenhaus (7 Tage x 60 EUR = 420 EUR).
Invaliditätsleistung als einmalige Kapitalzahlung, falls eine dauerhafte Beeinträchtigung zurückbleibt (z. B. verringerte Beweglichkeit im Bein).
hypothetischer Todesfall aufgrund des Skiunfalls (35 EUR * 200 = 7.000 EUR)
(z.B. Invaliditätsgrad 30%: 35 EUR x 500= 17.500 EUR *30%= 5.250 EUR)
Was ist im Unglücksfall zu tun?
Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen, müssen unverzüglich gemeldet werden.
Das verunglückte Mitglied meldet sich zur Beanspruchung der Versicherung bei seiner GDL Bezirksgeschäftsstelle telefonisch. Dort werden alle benötigten Angaben, mit Datum des Schadentags, aufgenommen.
Nach Prüfung der Unfallmeldung erfolgt die Bearbeitung und die Auszahlung der Versicherungsleistung durch die DEVK. Weitere Auskünfte zur Freizeit-Unfallversicherung erteilen Ihnen Ihr Bezirk oder Ihr Ortsgruppenvorsitzender.
