Am 21. Juli 2022 fand die mündliche Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin/Brandenburg statt. Die GDL hat beantragt, den AGV MOVE zu verpflichten, seine Mitgliedsunternehmen aufzufordern, die GDL-Tarifverträge weiterhin auf die Mitglieder der GDL anzuwenden, auch wenn eine andere Mehrheit in einem Betrieb erhofft wird.
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