Pressemitteilung
Saarbahn GmbH verweigert weiter produktive Verhandlungen und greift Grundrecht der Eisenbahner an – GDL ruft zu weiterem Streik auf
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ruft ihre Mitglieder sowie nicht organisierte Arbeitnehmer bei der Saarbahn GmbH von Donnerstag, 2. Juli 2026, 13:00 Uhr, bis Montag, 6. Juli 2026, 3:20 Uhr zu einer weiteren Streikmaßnahme auf.
Auslöser der weiteren Streikmaßnahme sind die fortdauernden Falschdarstellungen des Arbeitgebers über die Tarifforderungen der GDL und seine anhaltende Weigerung, in ernsthafte und lösungsorientierte Verhandlungen über ein verhandlungsfähiges Angebot einzutreten.
Hinzu kommt ein jüngst versandtes Schreiben der Saarbahn GmbH und des KAV Saar, in dem die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes gegenüber der GDL ausdrücklich in den Raum gestellt wird.
Der Arbeitgeber hat damit eine neue Eskalationsstufe eingeleitet und greift unmittelbar die Grundrechte unserer Kolleginnen und Kollegen an. Dies geschieht zu einer Zeit, in der andere Arbeitgeber, auch im kommunalen Umfeld, die Zeichen der Zeit erkannt haben und das Tarifeinheitsgesetz weiterhin beziehungsweise neu abbedingen. Nach Auffassung der GDL geht es dem Arbeitgeber dabei längst nicht mehr nur um die konkrete Einigung eines Tarifabschlusses, sondern inzwischen um die Frage, ob Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer in Saarbrücken und dem Umland ihr Recht behalten, sich entsprechend ihres Berufsstandes gewerkschaftlich zu organisieren und vertreten zu lassen.
Für die GDL bestätigt sich damit in bedrückender Deutlichkeit, wovor sie seit Jahren warnt: Das Tarifeinheitsgesetz droht dort, wo es politisch oder betriebsstrategisch opportun erscheint, nicht zur Befriedung von Konflikten beizutragen, sondern als Instrument genutzt zu werden, um Arbeitnehmerrechte zurückzudrängen und missliebige gewerkschaftliche Organisationen gezielt anzugreifen. Dies betrifft unmittelbar die durch Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz geschützte Koalitionsfreiheit.
Nach Auffassung der GDL würde damit den Lokomotivführerinnen und Lokomotivführern bei der Saarbahn faktisch abgesprochen, sich als eigenständige Berufsgruppe wirksam vertreten zu lassen. Stattdessen entstünde der Eindruck, dass über die Einbeziehung weiterer Berufsgruppen im Betrieb und organisatorische Konstruktionen genau jene gewerkschaftliche Repräsentanz geschwächt werden soll, die von den betroffenen Beschäftigten selbst gewollt und getragen wird. Für die GDL ist das ein direkter Angriff auf das arbeitnehmerrechtliche Selbstbestimmungsrecht der Beschäftigten. Dass dies ausgerechnet von einem Unternehmen der öffentlichen Hand geschieht, ist – mit Blick auf das Saarländische Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG) – ein Stück aus dem Tollhaus.
Die Kolleginnen und Kollegen der Saarbahn müssen demnach für die notwendigen materiellen Verbesserungen, nach Jahren der rasant steigenden Inflation, streiken.
Das Einkommensniveau muss durch den GDL-Tarifvertrag weiterentwickelt und verbessert werden. Ein Tarifvertrag, der bereits seit 2009 bei der Saarbahn GmbH und dem KAV Saar gilt, ist nicht einfach vom Arbeitgeber abzuschalten.
Besonders befremdlich ist dabei, dass die Saarbahn GmbH erneut zunächst den Weg über die Öffentlichkeit gesucht hat und die GDL erst nachgelagert informiert wurde. Damit setzt sich ein Muster fort, bei dem fatalerweise nicht der Verhandlungstisch, sondern die öffentliche Vorabinszenierung als Mittel der Eskalation gewählt wird.
Wer den eigenständigen Tarifvertrag des Zugpersonals angreift und zugleich die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes als Druckmittel ins Spiel bringt, stellt nicht nur die bisherigen Verhandlungsgrundlagen infrage, sondern gefährdet bewusst die Stabilität des Bahnverkehrs in der Region.
Mario Reiß, Bundesvorsitzender der GDL:
„Mit diesem Schritt verlässt die Saarbahn endgültig den Boden einer normalen Tarifauseinandersetzung. Wer nicht mehr über Entgelte und Arbeitsbedingungen verhandeln will, sondern das eigenständige, grundgesetzlich geschützte Organisationsrecht des Zugpersonals angreift und das Tarifeinheitsgesetz als Waffe gegen die 100-prozentige gewerkschaftliche Organisation der Lokomotivführer ins Feld führt, greift unmittelbar in Arbeitnehmerrechte ein. Damit bestätigt sich in aller Deutlichkeit die Befürchtung, dass es hier längst nicht mehr um eine Lösung am Verhandlungstisch geht, sondern um eine Rolle rückwärts zulasten der Beschäftigten. Die Kolleginnen und Kollegen werden darauf eine klare Antwort geben.“
Für Statements, Interviewanfragen oder weitere Rückfragen steht Ihnen unser Bezirksvorsitzender für den Bezirk Süd-West gerne zur Verfügung:
Nico Rebenack
Bezirksvorsitzender Süd-West
Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)
Geschäftsstelle Mannheim
Kaiserring 14–16
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