Halbierung verhindert, Familienzuschlag bleibt voll erhalten

Der Gesetzgeber wollte den Familienzuschlag der Stufe 1 von 149,36 Euro in drei Schritten bis 2022 um die Hälfte kürzen. Damit wäre das Ziel des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes, nämlich die Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes und der Nachwuchsgewinnung, völlig konterkariert worden.

In der Verbandsabstimmung mit dem GDL-Dachverband dbb hat die GDL schon im Vorfeld der Halbierung des Familienzuschlages eine klare Absage erteilt (GDL-Aushang vom 11. März). Beim Beteiligungsgespräch des Bundesinnenministeriums am 29. Mai 2019 konnte der dbb nunmehr die Umgestaltung des Familienzuschlages verhindern. Damit wurde der Forderung der GDL nach Erhalt des Status quo vollinhaltlich entsprochen.

Eine Kürzung des Familienzuschlages hätte für verheiratete Bundesbeamte ohne kindergeldberechtigte Kinder, geschiedene Beamte mit Unterhaltsverpflichtungen und verwitwete Versorgungsempfänger erhebliche finanzielle Einbußen zur Folge gehabt. Bis zu 900 Euro wären dann jedes Jahr weniger im Portemonnaie gewesen.

GDL: Es lohnt sich, für seine Ziele zu kämpfen.

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