Schichtzulage SZ 1 bis SZ 5

GDL: Zulagen müssen schneller ausbezahlt werden

Die Schichtzulagen SZ 1 bis SZ 5 werden bei einer Tätigkeitsunterbrechung nach § 19 Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) weiter gewährt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bereits im April 2017 entschieden. Die Schichtzulagen bei Erholungsurlaub werden ohne zeitliche Beschränkung fortgezahlt.

In den anderen Fällen des berechtigten Fernbleibens vom Dienst endet der Fortzahlungszeitraum jeweils zum Ende des Monats, der auf den Monat der Tätigkeitsunterbrechung folgt. Beruht die Tätigkeitsunterbrechung jedoch auf einem Dienstunfall, endet die Fortzahlung bei Erkrankung einschließlich Heilkur erst zum Ende des sechsten Monats, der auf den Eintritt der Unterbrechung folgt.

Die Berechnungsmethode beruht dabei auf der Betrachtung der rückliegenden drei Kalendermonate vor der Tätigkeitsunterbrechung. Sie dient als Basis zur fiktiven Berechnung eines Durchschnittsstundensatzes, der mit den Stunden der Unterbrechungszeiten multipliziert wird, und so den Zahlbetrag definiert. Die so ermittelten Zahlbeträge werden fortlaufend im nächsten Monat mit den Nebenbezügen gezahlt und unterliegen wegen der fehlenden Bindung an tatsächlich geleistete Stunden der Einkommensteuerpflicht. Für die Zeit vor Januar 2018 werden die Berechnungen wie oben vorgenommen. Zunächst wird die Zeit von 2015 bis 2017 erfasst, die bis August 2019 abgearbeitet sein soll. Bis Mitte Februar 2019 wurden so rund 3 500 Datensätze verarbeitet und dabei 1 212 000 Euro ausgekehrt. Im Anschluss werden die Jahre 2013 bis 2014 und 2010 bis 2012 erfasst, in denen Beamte in der Vergangenheit einen plausiblen Widerspruch gegen die Nichtgewährung der Zulage SZ 1 bis SZ 5 eingelegt haben. Insofern sind in diesen Fällen die Nachzahlungen aus dem ersten Bearbeitungsabschnitt als Voraus-/Abschlagszahlung zu verstehen.

Fast zwei Jahre nach den Beschlüssen des BVerwG wurde jedoch nicht einmal die Hälfte aller Fälle bearbeitet. Das ist für die GDL nicht akzeptabel. Das Grundübel für die langen Bearbeitungszeiten: Es fehlen Sachbearbeiter. Deshalb hat die GDL konstruktive Gespräche mit der DB zur Beschleunigung der Verfahren geführt. Als plausible Lösung käme, auch wenn das BEV Herr des Verfahrens ist, eine Bearbeitung durch die DB in Betracht. Die GDL ist zuversichtlich, dass die Schichtzulagen dadurch schneller ausbezahlt werden können.

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