Triumph vor Gericht
GDL erstreitet in letzter Instanz Recht auf FairnessPlan-Leistungen!
Was für ein juristischer Sieg für die GDL und vor allem für euch – die GDL-Mitglieder!
Das Bundesarbeitsgericht urteilte am 1. Oktober 2025, dass das Tarifeinheitsgesetz auf die gemeinsame Einrichtung FairnessPlan e.V. keine Anwendung findet. Damit bestätigten die Bundesrichter rechtskräftig das vorangegangene Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen vom Juni 2024. Leistungen aus dem FairnessPlan dürfen somit dauerhaft fortgeführt und ausgezahlt werden!
Permanente Angriffe vonseiten der Deutschen Bahn AG
Die DB – vertreten durch ihren Arbeitgeberverband AGV MOVE – ließ vor deutschen Gerichten nichts unversucht, um den GDL-Mitgliedern vereinbarte Sozialleistungen aus dem FairnessPlan dauerhaft zu verwehren. Angebote wie Gesundheitswochen oder Zuschüsse für Kinderbetreuung und Sehhilfen sollten euch eiskalt entzogen werden! Der DB ging es um nicht weniger als die vollständige Liquidation unserer gemeinsamen Einrichtung. Ihr Ziel: Die vollständige Ersetzung von Leistungen des FairnessPlan durch konkurrierende Angebote ihrer geliebten Hausgewerkschaft – und nicht andersherum!
Die GDL sowie ihre Tarifverträge – und somit auch ihr – sollten dauerhaft geschwächt werden!
GDL zweifelt an Integrität von DB-Vorstand Martin Seiler
Dieses Vorgehen zeigt erneut, dass Werte wie Verantwortungsbewusstsein und Gleichbehandlung im Elfenbeinturm am Potsdamer Platz – und konkret für Martin Seiler als Vorstand Personal und Recht – Fremdworte sind. Wer durch derartige gezielte Handlungen versucht, die Belegschaft zu spalten, eine Einteilung in Mitarbeiter zweier Klassen vornimmt sowie dem Wohle der Beschäftigten entgegenwirkt, verspielt aus Sicht der GDL die Basis für eine vertrauensvolle Sozialpartnerschaft! Die Bestellung von Evelyn Palla zur Vorstandsvorsitzenden bei der DB darf daher lediglich ein erster Baustein in der personellen Neubesetzung des Konzernvorstands sein.
Aushang
